Drosselklappe scheinbar ohne

Hallo,

wir haben leider dieses Jahr ein hartnäckiges Problem mit unserem Renault Kangoo, das mittlerweile schon mehrere Werkstätten erfolglos versucht haben zu beheben, teils unter erheblichen Kosten. Krönung des Ganzen war nun ein scheinbar sinnloser & teurer Tausch der Drosselklappe, aber erstmal die Fakten:

  • Auto hat Anfang Herbst Fehleranzeige Abgasleuchte, Fahrzeug wurde in die Werkstatt unseres Vertrauens gebracht… die haben das wichtigste geprüft, auf die Schnelle nichts gefunden und vorerst nur den Fehler aus dem System gelöscht (20€) & geraten bei erneutem Fehler wiederzukommen

  • Auto hat keine 2 Wochen später exakt das gleiche Problem, plus nun merklich erhöhten Spritverbrauch & Abgasgeruch im Innenraum… Auto wieder in die Werkstatt, die sucht 2 Tage, prüft alles was sie prüfen kann (inklusive Drosselklappe) & findet den Fehler nicht, vermutet ihn in der Elektronik, wofür dieser Werkstatt allerdings entscheidende Messgeräte fehlen & verweist uns an eine andere Werkstatt mit entsprechendem Equipment (Kosten in der Werkstatt hier 0€)

  • Diese Werkstatt hat das Auto nun über eine Woche bei sich stehen, meldet sich nicht bei uns & ist auf Rückruf auch nicht erreichbar bzw. der entsprechende Mechaniker immer sonstwo und ruft auch nie zurück trotz hinterlassener Nachricht… nach über einer Woche dann der Anruf, die Drosselklappe sei defekt und müsse getauscht werden (750€)… auf der fertigen Rechnung tauchen dann auch nur 3 Stunden Fehlersuche auf

  • Keine 2 Wochen später, weniger als 1.000km gefahren, tritt exakt der identische Fehler wieder auf, Anruf in der Werkstatt, die entschuldigen sich & bitten das Auto vorbeizubringen, sie wollen nachschauen… 2 Tage später der Anruf, man könne das Fahrzeug wieder abholen, es sei wieder in Ordnung, sie haben einfach die Fehlermeldung gelöscht, die 20€ dafür berechnen sie uns aber nicht…

Und nun frage ich mich wie genau mein rechtlicher Anspruch ist, weil ich es nicht einsehe für 750€ eine Reparatur durchführen zu lassen, die offensichtlich den Fehler nicht behoben hat… das Internet gibt da verschiedenes zurück, einige Seiten sprechen von Beweislastumkehr, sprich die Autowerkstatt muss 6 Monate lang beweisen das ein Mangel nicht schon bei der Reparatur vorhanden war etc., andere Seiten sprechen davon das die Beweislast trotzdem beim Auftragsteller (mir) liegt… jetzt darf ich morgen zu dieser Werkstatt um das Auto abzuholen & bin doch sehr geladen darüber denen 750€ für absolut nichts bezahlt zu haben… was nun also tun? Kfz-Innung & Schiedsstelle anrufen? Direkt bei der Werkstatt Druck machen, man sei unzufrieden & möchte sein Geld zurück? Höflich nachfragen ob die getauschte Drosselklappe noch existiert zwecks Nachweis des Defekts? Bin grade wirklich unschlüssig…

Hallo,

die Abgasleuchte ist für jeden Werkstattmeister ein Greul.Meistens werden dann eine Reihe von Fehlern angezeigt und die Werkstatt kann sich dann aussuchen, welchen sie zuerst angeht.Gute Servicetechniker machen sich dann ein eigenes Untersuchungschema und gehen nach dem Ausshlußverfahren vor. So kommen diese meistens dem richtigen Fehler auf die Spur. Gute Servicetechniker haben aber die wenigsten Kfz.-Betriebe. Dort wird dann eine Entscheidung nach Bauchgefühl getroffen und die ist dann oft nicht richtig.Darunter darf der Kunde jedoch nicht leiden. Deswegen hast Du auch auf eine Reparatur 2 Jahre Gewährleistung. Von Beweislastumkehr bei Werkstattleistungen habe ich noch nichts gehört. Wenn der ursprüngliche Fehler nach kurzer Zeit wieder auftritt ist es doch klar, dass die Rep. nicht erfolgreich war.Als erstes ist hier wichtig, wie der Rep. Auftrag erteilt wurde. Lautet dieser Drosselklappe erneuern hat man wenig Chancen da man ja genau diese Rep. in Auftrag gegeben hat.Deswegen sollte ein Rep.Auftrag immer die Kundenbeanstandung enthalten und als Auftrag an die Werkstatt sollte es sinngemäß heißen" Fehler analysieren und nach Rücksprache mit Kunden instandsetzen".Dann hat die Werkstatt auch die Verantwortung für eine evtl. Fehldiagnose.An Deiner Stelle würde ich die Werkstatt höflich aber bestimmt darauf hinweisen, dass offensichtlich die Rep. erfolglos war und die Erwartung äu0ern den Fehler nachhaltig zu beseitigen.und dafür nichts zu bezahlen. Das defekte Teil wird die Werkstatt wohl schon entsorgt haben. Auch hier empfiehlt es sich bei der Auftragserteilung darauf hinzuweisen, dass man defekte Teile zurückhaben will.Eine normale Werkstatt wird versuchen, sich mit dem Kunden zu einigen. Zur Not hilft mit dem Anwalt zu drohen.Die Schiedsstelle kann auch angerufen werden. Macht aber nur nach wieferholten Rep. Versuchen derselben Werkstatt einen Sin und die Werkstatt muss irgendwann erklärt haben, dass sie sich dem auch beugt. (erfährt man über die Innung)Ich würde es erst im Guten versuchen, aber nicht mit dem Meister sondern dessen Vorgesetzten. Wenn das nicht hilft; Anwalt oder Schiedsstelle.

MfG

W.A.

Hallo,
das eingebaute Teil müssen Sie bezahlen.

Fehlersuche geht auch immer zu Lasten des Kunden.

Mein Tipp:

Suchen Sie sich einen Gutachter externen Sachverständige (KFZ Meister) der die Vorgehensweise der Reparaturen überwacht und beauftragt, sonst kann eine Fehlersuche den Wert des Wagens übersteigen.

Machen Sie kein Werkstatt hüpfen und bleiben Sie bei einer Vertragswerkstatt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael

Das hieße also eine Werkstatt darf einfach mal behaupten Teile A, B, C sind defekt, mir ne Rechnung über ein paar 1.000€ stellen, und selbst wenn die Teile in Ordnung waren, bleibe ich auf den Teilekosten sitzen? Das glaube ich doch kaum… vorallem ist die betreffende 2. Werkstatt keine Wald- & Wiesenwerkstatt, sondern Teil eines Weltkonzerns die speziell für Elektronik-Probleme ausgerüstet sind, deswegen wurden wir ja an diese Werkstatt verwiesen, was mich umso mehr ärgert…

Das Fehlersuche vom Kunden bezahlt wird ist mir völlig klar, nur habe ich eben das Gefühl das die Fehlersuche weder ausführlich noch zweckdienlich durchgeführt wurde, sondern mal einfach ein beliebiges teures Teil getauscht wurde, bei dem der Verdacht bestand, es könne Auslöser des Problems sein… während mir meine Stammwerkstatt die mich seit Jahren zufriedenstellt bescheinigt das die Drosselklappe in Ordnung war…

Das mit dem Gutachter werde ich wohl auch machen, je nachdem wie morgen das Gespräch in der Werkstatt endet…

Der Reparaturauftrag hat die Drosselklappe nicht umfasst… meine Freundin hat ihren Wagen in die empfohlene Werkstatt gebracht, das Problem geschildert und erwähnt das eine andere Werkstatt die Empfehlung aussprach, weil sie nichts selbst finden konnte und der Fehler wohl tief in der Elektronik vergraben ist… mal sehen wie das ganze Morgen abläuft…

In meiner Praxis ist die Drosselklappe nach Rücksprache mit dem Kunden immer zuerst gereinigt worden. Das hat zu 50% Erfolg gebracht. Wenn nach längerer Zeit die Leuchte wieder brannte und der Fehler wieder Drosselklappe anzeigte; erst dann wurde die Drosselklappe ersetzt.Zuvor wurde jedoch immer ausgeschlossen, dass der Fehler im AGR System lag oder in profanen Fällen ein Unterdruckschlauch defekt war. Allerdings wurden diese Prüfungen immer mit dem Kunden abgesprochen, da sie auch Geld kosten. Aber wir reden hier von max. 150 Euro.

Hallo,
warum hat die erste Werkstatt Sie wohl weitergeschickt? Da ist mein Motto , lieber keinen Kunden als ein unzufriedener Kunde.
Neunzig Prozent aller Reparaturen an einem PKW sind Standartreparaturen, dann gibt es die besonderen Arbeiten, die der Altgeselle macht und dann die 3 % die der Meister erledigt und die Fehler, die nicht zu lokalisieren sind.
Ich kannte einen PKW , der ist überall angesprungen, nur nicht in der Tiefgarage und einen, der blieb immer vor dem Kindergarten liegen, sonst konnte man mit diesem Wagen bis nach Spanien fahren.
Nachdem man alles erneuert hatte , was man einbauen konnte, hat man überlegt, ob Funkmasten die Elektronik stören, ob Kindersitze die Kabel oder Kraftstoffleitungen abdrücken. Erfolglos.
Bei dem Tiefgaragenwagen hat man Jahre später einen Rahmenbruch gefunden , den eine Hinterhofwerkstatt nach einem Unfall übersehen hatte. Wenn der Wagen steil bergab fuhr öffnete sich der Bruch und die Masserverbindungen an der Karosserie wurden unterbrochen , wurde der Wagen bewegt, schloss sich der Bruch und alles war wieder in Ordnung.
Bei dem Kindergartenwagen hat man den Fehler nie gefunden.
Aber nun noch einmal zu deinen Fall.
Wenn die Werkstatt deine Messwerte ermittelt und dann Abweichungen feststellt wird nach Handbuch eben das ober das Teil ausgetauscht.
Probetauschen oder Probeteile gibt es nicht, leider.
Du schriebst nicht wie alt der Wagen ist, ist er älter als 6 Jahre oder hat mehr als 85.000km gefahren, lasse alle Gummischläuche der Luftversorgung des Motors und der Kurbelgehäuseentlüftung erneuern. ( Erfahrungswerte)
Denn deiner Aussage: Benzingeruch und Fehleranzeige Abgase deutet auf ein Loch in einem Luftschlauch hin, so dass der Motor Falschluft zieht, so kann man auch die Drosselklappe versehen, die gegen die Falschluft nicht richtig arbeiten kann.
Ich drücke dir die Daumen und hoffe , daß du den Wagen kostengünstig repariert bekommst.
Melde dich und sage Bescheid , ob ich ungefähr richtig lag.

guten tag,
im allgemeinen käme jetzt der satz : da ist guter rat teuer, doch gemach , ist die werkstatt ein innungsbetrieb , dann umgehend den kontakt mit der dortigen schiedsstelle aufnehmen , kostet nichts , der vorteil , falls eine gütliche einigung mit der werkstatt nicht erreicht werden kann , eine entscheidung der schiedsstelle ist für den mitgliedsbetrieb bindend . der antagsteller ist nicht an die entscheidung gebunden und kann trotzdem ein ordentliches gericht anrufen/fachanwalt einschalten u.s.w. .
mfg klaus

Sorry. Ich war im Urlaub, daher erst jetzt die Antwort.

Sollte die Frage noch aktuell sein, bitte kurze Rückinfo.

hallo aus berlin,

ich schaffe es aufgrund krankhei erst spät zu antworten.

nun der fehler war ja eindeutig vorhanden und wenn die werkstatt eine leistung erbringt muss diese natürlich bezahlt werden. nur fängt jetzt das gezerre um die rechtlichen ansprüche erst an. ich denke aber das dir da kein mechaniker wirklich weiterhelfen kann. das ist eher was für verbraucherschutzleute oder anwälte wie die rechtslage da aussieht.
grundsätzlich liegt die beweislast denke ich bei dir. wenn der fehler nach der reparatur eindeutig nicht behoben ist hast du natürlich garantienasprüche. aber mit den genannten anschließenden fehlern ist es in meinen augen ein größerer defekt als nur die drosselklappe. die arbeiten müssten nun nach dem auschlußprinzip abgearbeitet werden. und ein fehler ind er elektronic würd eich nciht ausschließen. ein steuergerät kostet ein haufen geld das ist mir klar aber es liest sich für mich wie ein defekt dessen.
lg sven

Hallo leider kann ich nicht viel dazu sagen,weil ich nur VAG Fahrzeuge repariere aber es muß solange repariert werden,bis der fehler weg ist und nicht mehr sich meldet und nur gelöscht werden kann!Also erst zahlen wenn Fehler wirklich behoben ist!