Druck um Unterschrift des Arbeitsvertrages

Hallo Experten,

ich hab eine recht dringende Frage…
Und zwar:

Eine Firma hat einen Arbeitsvertrag ausgestellt und unterschrieben zugesendet. Arbeitsantritt wäre beispielsweise April - also in 2 Monaten.
Die Firma drängt nun den künftigen Arbeitnehmer dazu auch zu unterschreiben.

Nachdem wegen dem Passus „Dienstjahre unter dem 25. LJ werden nicht angerechnet“ nicht ganz geklärt ist, wie lange die kündigungsfrist ist (1 oder 2 Monate) ist wohl nachzuvollziehen, warum die Firma den Druck macht (obwohl die es eigentlich wissen sollte).

Nun ist die Frage, ob der Arbeitsvertrag gültigkeit behält, wenn der AN dem Nachdruck nicht nachkommt und erst ein wenig später unterschreibt.
Und wenn nein, wann muss dann unterschrieben werden?

Vielen Dank
Munich

Hallo,
Du bist im falschen Brett. Arbeitsrecht ist eins tiefer.

Ianal.
Der von der Firma unterschriebene Arbeitsvertrag ist ein Angebot. Wenn die Firma eine Frist setzt, kann sie das Angebot nach dem entsprechenden Termin zurückziehen. Eine Pflicht, das Angebot anzunehmen gibt es aber nicht.
Gruß
loderunner

Hallo!

Der von der Firma unterschriebene Arbeitsvertrag ist ein
Angebot.

Das würde ich auch so sehen. Wenn die Firma eine Frist zur Annahme setzt, ist eine verspätete Annahme eben keine Annahme mehr, sondern ein neues Angebot seitens des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist bei verspäteter Annahme durch den Arbeitnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden.

Gruß,

Florian.

Hallo Munich,

Die Firma drängt nun den künftigen Arbeitnehmer dazu auch zu
unterschreiben. […]
Nachdem wegen dem Passus „Dienstjahre unter dem 25. LJ werden
nicht angerechnet“ nicht ganz geklärt ist, wie lange die
kündigungsfrist ist (1 oder 2 Monate) ist wohl
nachzuvollziehen, warum die Firma den Druck macht (obwohl die
es eigentlich wissen sollte).

??
Da der AN in Deinem Beispiel offensichtlich bei der Firma noch nicht arbeitet, ist der Passus unwesentlich, da hier von Dienstjahren gesprochen wird. Unabhängig vom Alter des AN kann man die vor Unterschrift einfach berechnen - genau 0.

Nun ist die Frage, ob der Arbeitsvertrag gültigkeit behält,
wenn der AN dem Nachdruck nicht nachkommt und erst ein wenig
später unterschreibt.

Frage: Was hat der AN in Deinem Beispiel bekommen, einen bereits von der Firma unterschriebenen Arbeitsvertrag oder ein Blanko-Exemplar, das er als erster unterschreiben soll ?
Gibt es irgendeinen Passus wie „wir halten uns an dieses Vertragsangebot bis zum … gebunden“ ?

Und wenn nein, wann muss dann unterschrieben werden?

Muss gar nicht, ist m.E. bis zur rechtsgültigen Unterschrift beider Vertragspartner zunächst einmal nur ein Vertragsangebot.

Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

??
Da der AN in Deinem Beispiel offensichtlich bei der Firma noch
nicht arbeitet, ist der Passus unwesentlich, da hier von
Dienstjahren gesprochen wird. Unabhängig vom Alter des
AN kann man die vor Unterschrift einfach berechnen - genau 0.

ist nicht wirklich unwichtig, da der AN noch bei einer anderen Firma unter Vertrag steht.
Wären es 2 Monate kündigungsfrist, dann wäre es knapp mit der Kündigung um dann rechtzeitig bei der nächsten Firma anfangen zu können.

Nun ist die Frage, ob der Arbeitsvertrag gültigkeit behält,
wenn der AN dem Nachdruck nicht nachkommt und erst ein wenig
später unterschreibt.

Frage: Was hat der AN in Deinem Beispiel bekommen, einen
bereits von der Firma unterschriebenen Arbeitsvertrag oder ein
Blanko-Exemplar, das er als erster unterschreiben soll ?
Gibt es irgendeinen Passus wie „wir halten uns an dieses
Vertragsangebot bis zum … gebunden“ ?

Es liegt ein von der Firma unterschriebener Vertrag vor.
Von einer Frist ist mir nichts bekannt

Und wenn nein, wann muss dann unterschrieben werden?

Muss gar nicht, ist m.E. bis zur rechtsgültigen
Unterschrift beider Vertragspartner zunächst einmal nur ein
Vertragsangebot.

Dankeschön :smile:
Munich

Hallo,
Du bist im falschen Brett. Arbeitsrecht ist eins tiefer.

entschuldigung.
Wenn ein Mod verschieben mag…?
das doppelposting erspare ich uns einfach mal…

Ianal.

(was bedeutet da eigentlich?)

Der von der Firma unterschriebene Arbeitsvertrag ist ein
Angebot. Wenn die Firma eine Frist setzt, kann sie das Angebot
nach dem entsprechenden Termin zurückziehen. Eine Pflicht, das
Angebot anzunehmen gibt es aber nicht.

wie oben schon gesagt - von einer Frist weiss ich nichts.

ianal = I Am Not A Lawyer (owt)
-nix-

Hallo,

ich kann zwar verstehen, dass der Firma an einer raschen Zusage gelegen ist, es wird wohl noch andere Bewerber geben.

Andererseits hätte ich unter den geschilderten Bedingungen keine Lust, dort anzufangen. Wenn die jetzt schon nerven, wie soll das in Zukunft werden ?

Gruss

Andreas

Anmerkung o.T.
Hallo,

ich kann zwar verstehen, dass der Firma an einer raschen
Zusage gelegen ist, es wird wohl noch andere Bewerber geben.

Ist Dir mal in den Sinn gekommen, dass die Firma jemand genau deshalb eingestellt hat, weil Arbeit zu erledigen ist? Und dass diese Arbeit nicht erledigt wird, wenn sich der Auserwählte mal eben ein Jahr Zeit nimmt, bis er den Vertrag unterschreibt? Ist Dir weiterhin schonmal der Gedanke gekommen, dass man sich aus einem bestimmten Grund für einen bestimmten Bewerber entschieden hat und nicht für irgendwen, der halt grad mal bereit ist, zu unterschreiben?

Andererseits hätte ich unter den geschilderten Bedingungen
keine Lust, dort anzufangen. Wenn die jetzt schon nerven, wie
soll das in Zukunft werden ?

Na, sowas aber auch - eine Firma will tatsächlich, dass Aufträge termingerecht erledigt werden? Wo soll denn das hinführen, wenn das jeder machen würde?

Jungejunge, willst Du über diese Einstellung nicht vielleicht doch nochmal nachdenken?

Gruß
loderunner

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