Hallo zusammen,
hat zufällig jemand parat wo man die Behälterdruckverordnung erhält? Im Optimalfall bräuchte ich ein Diagramm das das erlaubte Volumen bei gegebenen Druck und gegebener Wasserstoffkonzentration enthält. WorstCase H2 = 100% als Annahme wäre im Zweifel auch ok. Wäre super wenn jemand einen Rat für mich hätte!Danke schonmal!
Hallo Fragewurm,
Im Optimalfall bräuchte ich ein Diagramm das das
erlaubte Volumen bei gegebenen Druck und gegebener
Wasserstoffkonzentration enthält. WorstCase H2 = 100% als
Annahme wäre im Zweifel auch ok.
100% H2 ist eigentlich harmlos, richtig gefährlich wird es wenn da O2 drin ist!
*SNCR*
MfG Peter(TOO)
mein Gemisch besteht letztlich aus ca. 65% H2 und 35% N2. Mir wurde aber zugetragen dass es ab gewissen Volumen TÜV-seitig Vorschriften existieren. U.a. wurde dabei ein wie oben beschriebenes Diagramm genannt. Leider finde ich etwas derartiges jedoch nicht.
Moin,
wenn ihr einen Druckbehälter betreibt, muss eine befähigte Person existieren, die auch die von Dir gewünschten Unterlagen beibringen kann, bzw. weiß, wo man sie kriegt.
Sollte eine solche Person nicht existent sein, solltest Du die Finger von der Druckanlage lassen, vom arbeitstechnischen wie juristischen Standpunkt aus.
Gandalf
Hi,
anders zu Normen und Standards ist die DGRL bzw. PED ein Gesetz. Gesetzestexte sind für jeden frei einsehbar. Ein wenig herumgoogeln und gut is.
Allerdings sollte man sich gut auskennen um den Druckbehälter auch kategorisieren zu können. H2 fällt unter die Kategorie gefährliche Stoffe.
Gruß vom Raben