Ich habe vor, mich in ca. 2 Monaten selbstständig zu machen.
Kann ich einen Drucker VORHER kaufen und ihn trotzdem dann
absetzen?
Ja. Es handelt sich dann um eine Einlage des Druckers aus Privatvermögen. Abschnitt 14 ESt-Richtlinien: „Gegenstand von Einlagen können abnutzbare und nicht abnutzbare, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter aller Art sein (…)“
Wie sieht das nun aus
Einlage kann immer zum Teilwert, vereinfachend zu Anschaffungskosten vermindert um zwei Monate Abschreibung oder im vorliegenden Fall m.E. auch zu Anschaffungskosten erfolgen. Die letzte Möglichkeit aber nur, wenn der Drucker zum Zeitpunkt der Einlage nachweislich noch nicht genutzt worden ist.
Umsatzsteuerlich hat Deine Unternehmereigenschaft und damit die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bereits „mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden“ (z.B. Deinem Posting) begonnen. Abschnitt 19 USt-Richtlinien.