Drucker absetzbar bei Erwerb vor Gewerbeanmeldung?

Hallo Experten!

Ich habe vor, mich in ca. 2 Monaten selbstständig zu machen.

Kann ich einen Drucker VORHER kaufen und ihn trotzdem dann absetzen?

Ich brauche diesen Drucker für das Geschäft und derzeit
ist so ein tolles Angebot bei …markt, dass ich da gerne zuschlagen möchte.

Wie sieht das nun aus und kann ich das irgendwo nachlesen?

Danke
und schöne Grüße
Angelina

Hallo Angelina,

Ich habe vor, mich in ca. 2 Monaten selbstständig zu machen.

Kann ich einen Drucker VORHER kaufen und ihn trotzdem dann
absetzen?

Ja. Es handelt sich dann um eine Einlage des Druckers aus Privatvermögen. Abschnitt 14 ESt-Richtlinien: „Gegenstand von Einlagen können abnutzbare und nicht abnutzbare, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter aller Art sein (…)“

Wie sieht das nun aus

Einlage kann immer zum Teilwert, vereinfachend zu Anschaffungskosten vermindert um zwei Monate Abschreibung oder im vorliegenden Fall m.E. auch zu Anschaffungskosten erfolgen. Die letzte Möglichkeit aber nur, wenn der Drucker zum Zeitpunkt der Einlage nachweislich noch nicht genutzt worden ist.

Umsatzsteuerlich hat Deine Unternehmereigenschaft und damit die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bereits „mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden“ (z.B. Deinem Posting) begonnen. Abschnitt 19 USt-Richtlinien.

Schöne Grüße

MM