Hallo,
wenn ein Unternehmer, der bspw. mittels EÜR seinen Gewinn ermittelt, einen PC-Drucker zum möglichen Brutto-Preis in Höhe von Euro 89,00 kauft, darf er diesen evtl. im Jahr der Anschaffung als Aufwand verbuchen (bspw. Bürobedarf) oder muss er diesen über drei Jahre gem. AfA-Tabelle abschreiben.
Herzlichen Dank für mögliche Antworten!
Hallo!
Wenn es ein reiner Drucker ist, benötigt man einen Computer, um diesen zu nutzen. D.h. dass man die Anschaffungskosten des Druckers und des Computer addieren muss, je nachdem wie hoch diese dann sind, hat man ein GWG, ein GWG neu oder eine reguläre, d.h. 3-Jahres-Abschreibung.
Wenn der Drucker auch ein Kopierer ist, benötigt man kein Zusatzgerät um diesen zu nutzen. Weil Kopien kann man ja so machen. Dann wären die Anschaffungskosten des Geräts sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
Geregelt ist der Krams in §6 (2) EStG
Gruß Jörg