Drucker, Webcam, Festplatte abschreiben?

Hallo,

ich habe ein Kleingewerbe, bei dem ich hauptsächlich am PC arbeite. Nun ist es ja so, dass ich Drucker, Webcam und Festplatte nicht sofort abschreiben kann, da es keine eigentständig-nutzbaren Geräte sind. Normalerweise schreibt man sie dann mit dem PC zusammen ab. Diesen hab ich allerdings schon seit 5 Jahren und bis zum Gewerbeantritt immer normal genutzt, so dass ich ihn nie in der Steuerklärung erwähnt habe, er war ja schon vorher da.

Muss ich nun den Drucker für 40 €, de Webcam für 99 € und die ext. Festplatte für 30 € abschreiben? Das wären bei 3 Jahren Abschreibungsdauer ja mal gerade 10 € im Jahr. Bitte um Hilfe :smile:

Hallo,
da die Kosten unter 150 € liegen können sie nach
§ 6 (2) EStG sofort abgeschrieben werden.

ich weiss es nicht.
Ich wuerde es meinem Steuerberater fragen.

Hallo,

Schreiben Sie die Geräte als sog. GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter; Anschaffungskosten jeweils unter 150 €) sofort ab.

hallo,

du kannst bei so geringen Beträgen sie Sofortabschreibung wählen. einfach auf Sofortabschreibung buchen.

Gruß
Michelle

Kann Dir leider nicht helfen.tut mir leid.LG