Muss ein Austausch-Druckkopf zurück genommen werden?
Ein Druckkopf für nen Tintenstrahler wurde bei
Druckerzubehoer.de gekauft. Da er nicht funktionierte (Schwarz
wird nicht gedruckt) wurde er gereinigt mit Spezialreiniger
und in der Originalverpackung wieder zurückgeschickt. Das
wurde abgelehnt, da das Produkt ja geöffnet und benutzt wurde.
Alle Versuche dieses Versandhaus zu überzeugen, dass man die
Nicht-Funktion des Artikels ja erst feststellen kann, wenn man
es auspackt und testet, wollte nicht akzeptiert werden. Der
Fehler kann durchaus am Drucker selbst liegen, da ja der alte
Druckkopf gleiche Fehlersymptome aufwies, aber das weiss man
ja dann erst hinterher.
Über die formal-rechtliche Seite kann ich Dir nichts sagen, da bist Du im Rechte-Brett wahrscheinlich besser aufgehoben.
Das Internet-Rückgaberecht ist allerdings nicht dazu da, sich kostenfrei mit Probierhardware einzudecken. Natrlich ist es schwierig bis unmöglich, ohne einen Tauschkopf festzustellen, ob der Drucker kaputt ist, oder nur der Kopf oder die Patrone, aber der Internethändler ist nicht verpflichtet, einem aus diesem Dilemma herauszuhelfen. Er ist ja nicht die Caritas.
Abgesehen davon kann er die Patrone nicht mehr verkaufen, zumal ja auch noch mit nirgendwelcher Chemie (Druckkopfreiniger) daran herumgebastelt wurde. Würdest Du eine solche Patrone kaufen? Was soll er also tun? Leise vor sich hin pfeifend das Teil wieder eintüten und dem nächsten Kunden unterjubeln? Dem Kunden einen gewissen Wertverlust durch das Ausprobieren in Rechnung zu stellen ist definitiv erlaubt. Der Kopf ist für den Verkäufer wahrshceinlich unverkäuflich, und daher wertlos, also wird er sich zu Recht sperren ihn wieder zurückzunehmen.
Zur Schadensminimierung würde ich Dir nahe legen, den Kopf auf EBay zu verkaufen. Da finden sich Käufer, die einen nur einmal gebrauchten Druckkopf gerne abnehmen - zu einem deutlich niedrigeren Preis natürlich, aber wer einen Defekt mit der Hardware-Tauschmethode sucht, der nimmt das in Kauf.
Armin.