Druckkopf-Rücknahme

Muss ein Austausch-Druckkopf zurück genommen werden?

Ein Druckkopf für nen Tintenstrahler wurde bei Druckerzubehoer.de gekauft. Da er nicht funktionierte (Schwarz wird nicht gedruckt) wurde er gereinigt mit Spezialreiniger und in der Originalverpackung wieder zurückgeschickt. Das wurde abgelehnt, da das Produkt ja geöffnet und benutzt wurde.
Alle Versuche dieses Versandhaus zu überzeugen, dass man die Nicht-Funktion des Artikels ja erst feststellen kann, wenn man es auspackt und testet, wollte nicht akzeptiert werden. Der Fehler kann durchaus am Drucker selbst liegen, da ja der alte Druckkopf gleiche Fehlersymptome aufwies, aber das weiss man ja dann erst hinterher.
Ist man dazu verdonnert, den Druckkopf behalten zu müssen und auf der Fehlinvestition von 69€ sitzen zu bleiben?
Danke für die Hilfe.

Muss ein Austausch-Druckkopf zurück genommen werden?

Ein Druckkopf für nen Tintenstrahler wurde bei
Druckerzubehoer.de gekauft. Da er nicht funktionierte (Schwarz
wird nicht gedruckt) wurde er gereinigt mit Spezialreiniger
und in der Originalverpackung wieder zurückgeschickt. Das
wurde abgelehnt, da das Produkt ja geöffnet und benutzt wurde.
Alle Versuche dieses Versandhaus zu überzeugen, dass man die
Nicht-Funktion des Artikels ja erst feststellen kann, wenn man
es auspackt und testet, wollte nicht akzeptiert werden. Der
Fehler kann durchaus am Drucker selbst liegen, da ja der alte
Druckkopf gleiche Fehlersymptome aufwies, aber das weiss man
ja dann erst hinterher.

Über die formal-rechtliche Seite kann ich Dir nichts sagen, da bist Du im Rechte-Brett wahrscheinlich besser aufgehoben.

Das Internet-Rückgaberecht ist allerdings nicht dazu da, sich kostenfrei mit Probierhardware einzudecken. Natrlich ist es schwierig bis unmöglich, ohne einen Tauschkopf festzustellen, ob der Drucker kaputt ist, oder nur der Kopf oder die Patrone, aber der Internethändler ist nicht verpflichtet, einem aus diesem Dilemma herauszuhelfen. Er ist ja nicht die Caritas.

Abgesehen davon kann er die Patrone nicht mehr verkaufen, zumal ja auch noch mit nirgendwelcher Chemie (Druckkopfreiniger) daran herumgebastelt wurde. Würdest Du eine solche Patrone kaufen? Was soll er also tun? Leise vor sich hin pfeifend das Teil wieder eintüten und dem nächsten Kunden unterjubeln? Dem Kunden einen gewissen Wertverlust durch das Ausprobieren in Rechnung zu stellen ist definitiv erlaubt. Der Kopf ist für den Verkäufer wahrshceinlich unverkäuflich, und daher wertlos, also wird er sich zu Recht sperren ihn wieder zurückzunehmen.

Zur Schadensminimierung würde ich Dir nahe legen, den Kopf auf EBay zu verkaufen. Da finden sich Käufer, die einen nur einmal gebrauchten Druckkopf gerne abnehmen - zu einem deutlich niedrigeren Preis natürlich, aber wer einen Defekt mit der Hardware-Tauschmethode sucht, der nimmt das in Kauf.

Armin.

Hallo,

der Verkäufer ist prinzipiell dazu verpflichtet, eine mangelhafte Ware zurückzunehmen und auszutauschen. Dein Geld kannst du aber erst zurückverlangen, wenn eine zweimalige Nachbesserung des Händlers nicht gefruchtet hat. Er besteht aber bei einer gekauften Ware kein Rückgaberecht deinerseits. Das Risiko, dass es an deinem Drucker selbst liegt, trägst natürlich du.
Dass du die Packung zum Testen geöffnet hast, muss der Verkäufer hingegen in Kauf nehmen. Auch gilt im ersten Halbjahr die Beweisumkehr, d.h. der Verkäufer hat zu beweisen, dass sein Druckkopf funktionstüchtig ist und kein Mangel vorliegt.

LG Culles

Guten Tag,

schwierige Sache! Wenn der Druckkopf im Eimer ist, dann MUSS der Händler ddiesen zurücknehmen. Solte er jedoch feststellen das der Druckkopf i.O. ist und er kann es dir auch beweisen, so muss er innerhalb der ersten 14-Tage auch den Druckkopf zurücknehmen, allerdings bis du verflichtet den Artikel im gleichen Zustand zurück zugeben, kannst du das nicht, denn kann er eine Wertminderung von dir verlangen. Eine Prüfung von dir muss so erfolgend als wenn du es im Ladengeschäft prüftst und begutachtets. Da nimmst du die Sache ja auch nicht in Gebrauch. In deinem Fall würde ich nnur eine Rückgabe mit Wertminderung in Betracht kommen bzw. Reklamation, d.h. der Händler bessert 2 mal nach.
greetz