Druckluft statt besen, is das nicht verboten?

hallo!
ich möchte wissen, ob es erlaubt ist bzw. verboten ist : mit einer druckluftpistole den schmutz (staub, sand etc.) zusammenzukehren.

Es handelt sich dabei um ein gewerbliches Unternehmen, wo es von einigen (dummen/faulen) Mitarbeitern so gehandhabt wird, anstelle den Besen in die Hand zu nehmen.
Ich selber empfinde dieses Aufwirbeln von Staub eher als Verschmutzung der Atemluft, als dass es den Fußboden von Schmutz befreit, und ich bin der Meinung, dass es für diesen Zweck genügend Besen gibt, mit denen man das Zusammenfegen des Schmutzes deutlich weniger aufwirbelnd verrichten kann.

Gibt es diesbezüglich nicht vieleicht sogar ein Verbot, oder eine Vorschrift, zwecks „Gesundheit“ oder „Gefärdung der Gesundheit“ oder „unnötige Feinstaub-Aufwirbelung“ ?

Außerdem werden in diesem Betrieb ja keine Lebensmittel verarbeitet, also muss es dort auf dem Fußboden eigentlich auch gar nicht soo sauber sein, aber ich würde diesen Mitarbeitern doch lieber ein Gesetz, oder irgendein wirklich schwerwiegendes Argument vor den Schädel donnern, so dass die Leute gar keine Möglichkeit haben überhaupt nur daran zu denken, darauf zu reagieren.

So richtig BÄM und Fresse halten!
bitte entschuldigt meine Wortwahl.
Aber anders kapieren die das wirklich nicht.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Hallo,

nach deiner Vika arbeitest du in einem holzverarbeitenden Betrieb. Da wird wohl in erster Linie Holzstaub gemeint sein. Da gibt es klare Regeln der BG. Der darf weder gekehrt noch abgeblasen werden, sondern muss abgesaugt werden. Hier zum Nachlesen:
http://www.holz-bg.de/download/BGI_739-1.pdf

Gruß Woko

ja, das ist schon mal gut, aber es handelt sich nicht um einen holzverarbeitenden betrieb.

ich habe eine tischler-ausbildung gemacht, und dort wurde man bei so einer handlung erst mal tierisch zusammengesch*** angemeckert!
und ja, wir haben tatsächlich einen staubsauger benutzt, aber trotzdem zunächst den gröberen schmutz mit dem besen und handschaufel aufgenommen.

wir verarbeiten kunststoff.
aber im grunde in genau der gleichen weise, also auch mit spänen und staub, allerdings nicht ganz so fein, bzw noch viel feiner, zumindest beim schleifen und polieren.
offiziell ist es ein industrieller betrieb, gilt diese regelung dann auch?

okay, ich werde mir das jetzt erst mal durchlesen, bevor ich da weiter fragen stelle, die sich warscheinlich durch den text von selber erklären.

auf jeden fall schon mal sehr hilfreich!
danke!