Hallo Lutz.
Selbstverständlich ist es einfacher Forderungen über Inkassobüros einzuholen, jedoch ist hier der Nachteil, dass Du nicht Deine gesamte Forderung erhältst, sondern eine Erfolgsprovision an das Inkassobüro abdrückst. 
Ich bin seit Jahren im Baugewerbe und ich glaube in Sachen Zahlungsmoral der Auftraggeber ist mir schon alles mögliche widerfahren.
In erster Linie solltest Du unbedingt darauf achten, dass Du bei Rechnungsstellung das Datum der Fertigstellung nennst.
Bsp.: „Gewerk Trockenbau fertig gestellt am: 01.05.01.“
Zahlt Dein Auftraggeber nach 30 Tagen nicht, gerät er automatisch in den Zahlungsverzug.
(Rechnungsdatum ist der 02.05.01 - Rechnung eingegangen ca. 03.05.01. - Fälligkeit somit am 04.06.01).
Zahlt der Kunde nicht bis zum o. g. Termin hast Du zwei Möglichkeiten;
a) Du mahnst erneut (mit Verzugszinsen [ich glaube es waren 5%…frage einfach mal bei Deiner Bank nach]).
Diese Mahnung in jedem Fall (!!!) per Einschreiben oder per Bote persönlich übergeben.
b) Du kannst direkt einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Dieses Formular erhältst Du in jedem Schreibwarenhandel und kostet ca. 2-3 DM.
Diesen ausgefüllt beim Amtsgericht hinterlegen (die Gebühr für diesen Mahnbescheid mußt Du sofort bar einzahlen beim Amtsgericht und die Höhe richtet sich nach dem Streitwert).
(Solltest Du mit diesem Mahnbescheid nicht klar kommen, hilft man Dir auch beim Amtsgericht weiter).
Dein Kunde hat dann jedoch die Möglichkeit „Widerspruch“ einzulegen, macht er das innerhalb von 14 TAgen nach Erhalt des Mahnbescheids nicht, hast Du einen vollstreckbaren Titel und kannst einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Wichtig vor Mahnbescheid ist auf alle Fälle, zu klären, ob Dein Aufftraggeber irgendwelche Mängel beanstandet, in diesem Fall müßtest Du diesen natürlich beheben.
Bei Neukunden handhabe ich es mittlerweile so, dass wir zwischen 50 - 60 % Abschlag vor Beginn der Arbeiten verlangen.
So wären im Falle des Falls wenigstens die Material- und Lohnkosten gedeckt.
Kunden die einen Abschlag erst gar nicht leisten wollen, zahlen auch meist nur zögerlich und nach Mahnungen.
(Meine Erfahrung).
Da Du im Baugewerbe tätig bist, solltest Du Dir die VOB (Verdingungsordnungen für Bauwesen) zulegen, hier steht genau beschrieben, „wann“ die Zahlung fällig wird.
(Vorausgesetzt, dass die Grundlage der Arbeiten die VOB sind).
Da steht unter anderem drin, dass das GEwerk als abgenommen gilt, wenn nach 12 Tagen des Rechnungserhalts die Gegenstände in Gebrauch genommen werden, etc. (oder so ähnlich).
Ich faxe oder sende Dir auch gern eine vorformulierte Mahnung, wenn Du diese benötigst.
Gruß …Melanie…
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