Hallo,
Folgender, fiktiver Fall:
Angenommen, jemand schließt ein Abo (Welches natürlich nicht als
solches beschrieben wurde, aber egal) ab. Dieser Person wird ein
14-tägiges Rückgaberecht eingeräumt.
Kurz dannach schreibt der Mensch eine EMail, in der er den Vertrag
widerruft. Er setzt eine Frist, bis zu der er eine Bestätigung haben
will und schreibt weiter, falls er innerhalb dieser Frist keine
Bestätigung bekommt fragt er bei der Bahn nach (war auf einem Bahnhof),
was sie von diesen Machenschaften hält, da ja die AGB der Bahn solche
Sachen ausdrücklich verbieten. Zwar sind solche Aktionen nach
Genehmigung möglich, aber normal macht sowas ja das Rote Kreuz oder der
ASB oder die Feuerwehr. Ist sowas Erpressung? Nach §253 eigentlich ja,
aber irgendwie hab ich da so meine Zweifel dran.
_(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern , wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist._
Er setzt eine Frist, bis zu der er eine Bestätigung
haben
will und schreibt weiter, falls er innerhalb dieser Frist
keine
Bestätigung bekommt fragt er bei der Bahn nach (war auf einem
Bahnhof),
was sie von diesen Machenschaften hält, da ja die AGB der Bahn
solche
Sachen ausdrücklich verbieten. Zwar sind solche Aktionen nach
Genehmigung möglich, aber normal macht sowas ja das Rote Kreuz
oder der
ASB oder die Feuerwehr. Ist sowas Erpressung? Nach §253
eigentlich ja,
aber irgendwie hab ich da so meine Zweifel dran.
Berechtigterweise, da es nicht rechtswidrig ist, einem anderen eine Frist zur Vornahme einer ihm obliegenden Handlung zu setzen und ihm für den Fall fruchtlosen Ablaufs mit einem empfindlichen Übel zu drohen in Form einer Information über einen zutreffenden Sachverhalt an einen Dritten. Außerdem fehlt die Absicht der Bereicherung, die notwendige Voraussetzung einer Erpressungshandlung ist. Vermutlich meintest Du sowieso Nötigung nach § 240.
Ich sehe dieses weder als Nötigung noch als Erpressung an…
Fakt ist doch… jemand hat ein Abo abgeschlossen und innerhalb der 14 tägigen Frist widerrufen. sein gutes Recht also…
Für einen korrekten Vertrieb wäre es doch kein Problem dem Widerruf zu entsprechen und dem Kunden die gewünschte Bestätigung zu geben…
Anscheinend ist ebenso Fakt, dass der Kunde im Bahnhofsbereich angesprochen wurde, wo es anscheinend gemäss der AGB der DB nicht erlaubt ist solche Tätigkeiten auszuführen.
Wenn nun dieser Kunde ankündigt, er wolle die Deutsche Bahn darauf hinweisen falls er nicht seine gewünschte Eingangsbestätigung erhält, so sehe ich das eher als Hinweis auf seine persönliche Verärgerung eben weil er keine Eingangsbestätigung bekam. Ob er sich an die Bahn wendet, an die Tageszeitung oder an vielleicht Internetforen…
es ist nichts weiter wie der nachdrückliche Hinweis des Kunden über eine gewisse Verärgerung. Er möchte etwas, was ihm zusteht und was ihm bisher vorenthalten wurde.
Also…mal die kirche im dorfe lassen…dem kunden das Gewünschte per mail oder so zusenden…und gut ist…
Vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass ein verärgerter Kunde mit sicherheit kein zukünftiger Kunde werden kann…
Nunja,
Wenn man auf Nummer sicher gehen will schon.
Eine Email oder einen Brief - Sowas hat man halt nicht bekommen.
Ich weiß zwar nicht wer da beweisen muss dass jemand was bekommen
hat oder nicht, aber ein Einschreiben ist eben teuer.
Und der Betroffene sieht es eben nicht ein denen noch Geld in den
Rachen zu werfen bzw. für sie Geld auszugeben.
Er hat es ja nicht mit einer topseriösen Firma zu tun.