Drücker Verträge

Hi mal eine ALLGEMEINE frage :X
angenommen eine x-beliebige person bekommt einen vertrag aufgeschätzt von einem drücker der eine x-beliebige firma vertritt… nehmen wir mal 3 zufällige buchstaben wie LRS

und man stellt erst nach ablauf der widerrufsfrist fest, was für einen bock man geschossen hat, wie sollte man am besten vorgehen, um aus dem vertrag wieder rauszukommen?

Lohnt es sich einen anwalt zu nehmen und die x-beliebige firma z.b. wegen betrugs zu verklagen bzw. anderweitig rechtlich vorzugehen oder sollte man das ganze aufgrund geringer bis nicht vorhandener chancen unter „lehrgeld“ archivieren?

danke

Gruß Dominique

Hallo Dominique.

Wie lange liegt der Vertragsabschluss zurück?
Was ist Gegenstand des Vertrags?

Gruß,
Zeh_14

und man stellt erst nach ablauf der widerrufsfrist fest, was für einen bock man geschossen
hat, wie sollte man am besten vorgehen, um aus dem vertrag wieder rauszukommen?

Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, wird man kaum aus dem Vertrag herauskommen. Sonst bräuchte man die Widerrufsfrist nicht, die ist ja gerade dafür da, dass man es sich noch einmal überlegen kann.

Lohnt es sich einen anwalt zu nehmen und die x-beliebige firma

Vermutlich nicht.

z.b. wegen betrugs zu verklagen bzw. anderweitig rechtlich vorzugehen

Wo ist da der Betrug ? Jemand schließt einen Vertrag ab, läßt die Widerrufsfrist tatenlos verstreichen, da kann man sich nicht darauf berufen, betrogen worden zu sein.

oder sollte man das ganze aufgrund geringer bis
nicht vorhandener chancen unter „lehrgeld“ archivieren?

Das würde ich so sehen, es sei denn, der „Drücker“ hätte in der tat einen eklatanten Rechtsbruch begangen. Vielleicht hilft eine Beratung durch die Verbraucherzentrale weiter, die kostet nicht ganz so viel wie ein Anwalt.

Hallo

Wie lange liegt der Vertragsabschluss zurück?

Welche Relevanz hätte das denn nach Ablauf der Widerrufsfrist?

Was ist Gegenstand des Vertrags?

Welche Relevanz hätte das?

Gruß
Dea

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Hallo Dea.

Wie lange liegt der Vertragsabschluss zurück?

Welche Relevanz hätte das denn nach Ablauf der Widerrufsfrist?

Im Grunde keine. Ich habe aber für möglich gehalten, dass die Fragestellerin keine tatsächliche Kenntnis über ihr Widerrufsrecht hat und vom Vertreter und/oder aus dem von ihr vermutlich unterzeichneten Vertrag diesbezüglich falsch informiert worden und die Widerrufsfrist tatsächlich noch nicht abgelaufen ist (sowohl eine unabsichtliche, als auch eine gezielte Irreführung kann ich mir entlang des selten als seriös gerühmten Vertriebswegs „Haustürgeschäft“ durchaus vorstellen) - daher meine Frage nach dem Datum des Vertragsabschlusses.

Was ist Gegenstand des Vertrags?

Welche Relevanz hätte das?

Weil m. W. keine gesetzliche Widerrufsfrist für bestimmte Haustür-Vertragsgeschäfte vorgesehen ist (Vertreter wurde bestellt oder sofort für eine Bagatelleistung oder -ware mit