Hi mal eine ALLGEMEINE frage :X
angenommen eine x-beliebige person bekommt einen vertrag aufgeschätzt von einem drücker der eine x-beliebige firma vertritt… nehmen wir mal 3 zufällige buchstaben wie LRS
und man ist noch innerhalb des widerrufsrechts, wie sollte man am besten vorgehen?
bestehen da chancen darauf dass keine überweisung per lastschriftverfahren zu stande kommt?
oder diese gar rückgängig gemacht werden kann?
Hallo,
und man ist noch innerhalb des widerrufsrechts, wie sollte man
am besten vorgehen?
Am besten man nimmt sein Rücktrittsrecht wahr und kündigt.
Gruß,
Myriam
Hallo
bestehen da chancen darauf dass keine überweisung per
lastschriftverfahren zu stande kommt?
oder diese gar rückgängig gemacht werden kann?
Es gibt keine Überweisungen per Lastschrift, sondern nur eines von beiden und letzteres ist rückgängig zu machen
lg
Hi,
ICH würde gleichzeitig auch die erteilte Einzugsmächtigung widerrufen.
Diesen Brief per Einschreiben mit Rückschein absenden. Dadurch habe ich eine Bestätigung, dass das Schriben auch angekommen ist.
Wenn dann noch versucht wird, den Betrag abtzubuchen, kann man zurückbuchen lassen, ohne dass der Abbucher die entstehenden Kosten geltend machen kann. Die Abbuchung geschah ja im Wissen, dass nu keine Eermächtigung mehr vorliegt.
Bei kleineren Banken man übrigens auch vereinbaren, dass jedem Abbuchungsversuch dieser Firma in der zukunft automatisch widersprochen wird bzw. die Buchung nicht erst durchgeführt wird.
Bei sogenannten „Drückerkolonnen“ sollte man mitr allem rechnen und vorsorgen, meine ich.
Gruß
BJ
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