Angenommen jemand ist seit 2005 befristet Erwerbsunfähigkeits rentenberechtigt , diese wurde einige Male weiter bewilligt , zuletzt bis zum 31.05.2011 .
Mit Poststempel vom 31.05.11 erhält nun diese Person einen Ablehnungsbescheid der DRV Bund , der am 01.06.11 eingeht - also NACH Ablauf der Frist . Was meines Erachtens die Auswirkung hat , z.B. , daß eine gewisse Zeit keinerlei Krankenversicherungsschutz gegeben war .
Kann es rechtens sein , daß ein solcher Ablehnungsbescheid , mit entsprechend großen Auswirkungen , trotz verspäteten Eingangs rechtens ist ?
Hinzufügen möchte ich noch die Annahme , daß der Antrag bereits im Oktober 2010 gestellt wurde .
Hallo,
ich denke, das ist o.k. mit 1 Tag.
Krankenversicherungsschutz besteht 4 Wochen über den nachgehenden Anspruch beitragsfrei, sofern keine Familienversicherung möglich ist.
Gruss
Barmer
Hallo,
Angenommen jemand ist seit 2005 befristet Erwerbsunfähigkeits
rentenberechtigt, diese wurde einige Male weiter bewilligt, zuletzt bis zum 31.05.2011 .
Mit Poststempel vom 31.05.11 erhält nun diese Person einen Ablehnungsbescheid der DRV Bund, der am 01.06.11 eingeht - also NACH Ablauf der Frist.
Welche Frist?
Was meines Erachtens die Auswirkung hat, z.B., daß eine gewisse Zeit keinerlei Krankenversicherungsschutz gegeben war.
Na doch. Den hätte man beispielsweise über eine Familienversicherung, freiwillige Mitgliedschaft oder irgendeine Form der Sozialhilfe weiter gehabt. Man ist ja quasi irgendwie zwangsversichert. Notfalls werden die Beiträge nachgezahlt.
Kann es rechtens sein, daß ein solcher Ablehnungsbescheid, mit entsprechend großen Auswirkungen, trotz verspäteten Eingangs rechtens ist?
Was wäre denn die Wirkung, wenn gar kein Bescheid ergangen wäre? Der letzte Bescheid war befristet. Kein Bescheid bedeutet hier nicht, dass sich ein befristeter Bescheid automatisch verlängern würde. Die Anspruchsvoraussetzungen sind entweder erfüllt oder nicht. Wenn nicht erfüllt, dann kein Anspruch. Das Datum des Zugangs ist hierfür nicht von Bedeutung.
Hinzufügen möchte ich noch die Annahme, daß der Antrag bereits im Oktober 2010 gestellt wurde.
Solche Bearbeitungszeiten sind wohl leider nicht unüblich. Andere warten noch länger auf Bescheide von solchen Einrichtungen oder von Behörden.
Grüße