Hallo Zusammen,
vielleicht kann ein Profi mal seine Meinung zu folgendem Fall in Sachen EU-Rente abgeben:
Frau A (Jahrgang 1958) ist seit 07.12.2006 wegen schwerer depressiver Episode und Panikstörung AU.
Frau A hat seit 03/2007 einen GdB von 60.
Ein stationärer Klinikaufenthalt sowie eine Reha bringen keine wesentliche Verbesserung. Eine Wiedereingliederung im November 2007 scheitert nach 2 Wochen, da der AG den Arbeitsplatz nicht leidensgerecht einrichtet (Einschätzung des IFD)
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Am 24.01.08 stellt A auf fachärztlichen Rat bei der DRV einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.
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Am 15.05.08 wird Frau A „ausgesteuert“ und bezieht ALG I auf Grundlage § 125 SGB III.
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Im Juni 2008 erhält A den Ablehnungsbescheid der DRV, da ein DRV-Gutachter nach 20 Min. Untersuchung auf „volle“ Erwerbsfähigkeit erkannt hat. A legt Widerspruch ein.
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Im November 2008 wird der Widerspruch nach Aktenlage als „unbegründet“ zurückgewiesen. A reicht Klage ein.
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01/2009 - 03/2009 bessert sich der Gesundheitszustand von A. nach einem erneuten teilstationären Klinikaufenthalt erheblich.
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08/2009 löst A ihr altes (Vollzeit-) Arbeitsverhältnis auf, da sie ab 01.09.2009 eine Teilzeitstelle (4 Std./Tag) gefunden hat, die nach eigener Einschätzung und der Einschätzung der behandelnden Ärztin ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit entspricht.
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10/2009 ordnet das Sozialgericht ein erneutes Gutachten an, da am Gutachten der DRV erhebliche Zweifel bestehen. Die gutachterliche Untersuchung findet am 03.12.2009 statt und dauert 5,5 Std.
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Am 30.12.2009 erhält A vom Sozialgericht das Gutachten zugesandt. Das Ergebnis lautet, daß A mindestens seit dem 07.12. 2006 TEILerwerbsunfähig ist bis mindestens 31.12.2012. Die DRV wird zur Stellungnahme aufgefordert.
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Am 19.01.2010 unterbreitet die DRV folgendes „Vergleichsangebot“: A erhält eine Rente wegen VOLLER Erwerbsunfähigkeit ab 01.08.2008 befristet bis zum 31.07.2011.
Frau A hat jetzt Probleme:
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A will gar nicht mehr VOLL erwerbsunfähig sein. Sie will mittelfristig wieder in Vollzeit in den Arbeitsmarkt zurück und möchte ihren Wiedereinstieg über Teilzeit nicht aufs Spiel setzen. Die jetzige TZ-Arbeit übersteigt aber die Hinzuverdienstgrenzen für volle Erwerbsunfähigkeit erheblich.
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A fragt sich, ob sie deswegen Nachteile befürchten muß, wenn sie den „Vergleich“ ablehnt. Schließlich hat das gerichtlich bestellte Gutachten nur eine TEIL-EU festgestellt, diese aber bis vorraussichtlich 31.12.2012 . Damit könnte A „gut leben“. Auch der Anwalt von A ist etwas ratlos, denn sowas hat er lt. eigener Aussage „noch nicht erlebt“.
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A fragt sich auch, ob sie Probleme mit der AA bekommen könnte, wenn sie den Vergleich ablehnt und das Urteil des SG der AA einen in der Summe geringeren Erstattungsanspruch ggü. der DRV einräumen würde. Die AA hat ggü. A keinerlei Zustimmungsvorbehalte bei Vergleichen angemeldet.
PUUH, gibt es also in der www-Gemeinde jemanden, der schon mal erlebt hat, daß die DRV mehr als attestiert zugesteht und eine Antragstellerin das gar nicht mehr will?
Ich bin sehr gespannt auf fachkundige Meinungen !
&Tschüß
Wolfgang