Drv technische untersuchung

hallo

hab da ne frage zur drv (deutsche renten versicherung)
und zwar hatte ich 2006 pkw unfall mit alkohol einfluß.
folge daraus ws bruch der zurfolge hat versteift 20% gdb.

nun ich bekam meine gesetzliche strafe die völlig io ist.

nun mußte ich 2006 wegen ner reha schon 1 mal zu der sog. technischen untersuchung bei der nix anderes gemacht wird als blut sowie urin auf alk. zu testen.

nun bekam ich 2011 wieder nen bandscheiben vorfall es steht ne berufliche reha im raum, nun kam heute wieder kommen sie morgen um 8 zur technischen untersuchung !

dürfen die das ich meine ich trinke nicht habe nix zu verbergen nur werden ich wegen dem schwerwiegenden fehler bei dem unfall schon das 2te mal als alkoholiker abgestempelt !

mfg

Tut mir leid,da kann ich überhaupt nicht helfen,
alles gute und viel Glück
Zdenka

Hallo,

Damit kenne ich mich nicht aus, aber ich würde behaupten das die eine Untersuchung von 2006 nichts mit dem jetzigen Bandscheibenvorfall zu tun hat.

Wenn man eine Reha machen will ist es eigneltich üblich das man dort hin muß. Logisch wird da auch Blut abgenommen, aber sicherlich nicht wegen dem Vorfall von damals, sondern weil es zur Standartuntersuchung gehört.

Viele Grüße und gute Besserung

Tut mir leid, aber ich weiß nicht ob die das dürfen oder nicht, ist nicht so ganz mein Fachgebiet

Hallo balou10,

sorry, dazu kann ich Dir keine Auskunft geben.

LG
allboysz

Hallo balou10,
sie dürfen und das mit gutem Recht!
Die Rentenversicherung will damit sicherstellen daß Dein Bandscheibenvorfall nicht durch leichtfertige Handlungen unter Alkoholeinfluss hervorgerufen wurde.
Deine Vorgeschichte macht sie dabei nunmal sensibel.
Schließlich wollen sie vermeiden daß die Allgemeinheit
für den leichtfertigen Umgang mit der eigenen Gesundheit aufkommen muß.
Niemand, vor allem ich,der sich gerne mal n Bier und manchmal auch nen Kräuter gönnt, hat was gegen nen guten Schluck.
Für die Folgen sollte Mann aber auch einstehen.
Und wenn Du wirklich nichts zu verbergen hast ist doch eigentlich alles in Ordnung und die Untersuchung nicht mehr als lästig.

MfG

Hallo, ob die das dürfen ist egal, sie tun es und Du hast kaum eine Möglichkeit Dich zu wehren; außer Du schaltest einen Rechtsanwalt ein. Ich glaube aber dies nützt Dir nicht viel. Ich bin zwar kein Experte, kann daher nur aus meiner Sicht schreiben. Wenn Du nichts zu verbergen hast, geh einfach hin.
Gruß Ingeborg

Hallo Balou

Leider kann ich Dir diesbezüglich keine Antwort geben, weil bei uns in der Schweiz die Gesetze anders sind wie bei euch in Deutschland.
L.G. Jango

leider kann ich dir hierzu keine genaue auskunft geben
ich denke aber das die das dürfen bevor sie eine reha bezahlen müßen da du ja nichts zu beführchten hast dient diese zu deiner eigenen sicherheit denke ich und soll keine diskriminierung sein liegen ja immerhin ein paar jahre dazwischen mfg sigi.

Kann ich leider nicht beantworten. Dieser Fall ist sehr speziell.

nip

Hallo,
leider kann ich dir nicht helfen.
Gruß hexe1971

Hallo da kan ich dir auch nicht weiter helfen ich würde mich an deiner stelle an einen Anwalt wenden der könnte dir sagen ob das richtig ist was Sie von dir verlangen.Srebba