Im Dezember letzten Jahres hatte die Umschulung begonnen. Da aktuell eine Krankschreibung vorliegt und eine OP angedacht ist, kam heute telefonisch die Nachricht an, dass die Umschulung zum 02.11.14 abgebrochen wird. Die aktuelle Krankschreibung läuft bis zum 01.11.14.
Nun zur Frage: Darf die DRV ohne Einhaltung von Fristen (14 Tage/28 Tage???) die Umschulung von heute auf morgen abbrechen? Zudem soll der schriftliche Bescheid erst irgendwann nächste Woche eintreffen.
Die Problematik hierbei, dass noch nicht einmal morgen ein Antrag auf ALG II gestellt werden kann, da die Unterlagen nicht vorliegen. Da der Jobcenter auch etwas an Bearbeitung benötigt, ist es ungewiss, wie im nächsten Monat Miete, Lebensmittel etc. gezahlt werden können. Krankengeld wurde vor der Umschulung bereits voll ausgeschöpft und ALG I wäre niedriger als ALG II.