DRV will Umschulung ohne Frist abbrechen

Im Dezember letzten Jahres hatte die Umschulung begonnen. Da aktuell eine Krankschreibung vorliegt und eine OP angedacht ist, kam heute telefonisch die Nachricht an, dass die Umschulung zum 02.11.14 abgebrochen wird. Die aktuelle Krankschreibung läuft bis zum 01.11.14.

Nun zur Frage: Darf die DRV ohne Einhaltung von Fristen (14 Tage/28 Tage???) die Umschulung von heute auf morgen abbrechen? Zudem soll der schriftliche Bescheid erst irgendwann nächste Woche eintreffen.

Die Problematik hierbei, dass noch nicht einmal morgen ein Antrag auf ALG II gestellt werden kann, da die Unterlagen nicht vorliegen. Da der Jobcenter auch etwas an Bearbeitung benötigt, ist es ungewiss, wie im nächsten Monat Miete, Lebensmittel etc. gezahlt werden können. Krankengeld wurde vor der Umschulung bereits voll ausgeschöpft und ALG I wäre niedriger als ALG II.

Im Dezember letzten Jahres hatte die Umschulung begonnen. Da
aktuell eine Krankschreibung vorliegt und eine OP angedacht
ist, kam heute telefonisch die Nachricht an, dass die
Umschulung zum 02.11.14 abgebrochen wird. Die aktuelle
Krankschreibung läuft bis zum 01.11.14.

Offensichtlich wird die gesundheitliche Lage des Umschülers so gewertet, als dieser über einen solch langen Zeitraum arbeitsunfähig sein wird, dass das Ziel der Umschulung nicht (mehr) erreicht werden kann.

Hallo Grußloser,

Nun zur Frage: Darf die DRV ohne Einhaltung von Fristen (14
Tage/28 Tage???) die Umschulung von heute auf morgen
abbrechen?

Kann man nur beantworten, wenn man die diesbezüglichen Regelungen aus dem Umschulungsvertrag kennt.

Die Problematik hierbei, dass noch nicht einmal morgen ein
Antrag auf ALG II gestellt werden kann, da die Unterlagen
nicht vorliegen.

Einen Antrag auf Alg II kann man ohne „Unterlagen“ stellen.

Da der Jobcenter auch etwas an Bearbeitung
benötigt, ist es ungewiss, wie im nächsten Monat Miete,
Lebensmittel etc. gezahlt werden können.

Darüber spricht man mit dem JC und bittet um Hilfe.

Auch ohne Gruß