Nabend Gemeinde,
jemand bekommt nach sage und schreibe „21 Jahren“ eine Mahnung, mit dem Verweis auf einen Bescheid aus 1989. Der Bescheid ist nicht auffindbar (wurde nicht zugestellt). Die summe ist nicht unerheblich und bewegt sich im vierstelligen Bereich. Eine Recherche der Polizei ergab, daß der Absender tatsächlich der richtige ist. Der Betroffene ist bereits seit 30 Jahren tot. Es richtet sich gegen die Witwe
Muss die Summe beglichen werden oder gibt es Rechtsmittel?
Vielen Dank
Olli