Drv

Nabend Gemeinde,

jemand bekommt nach sage und schreibe „21 Jahren“ eine Mahnung, mit dem Verweis auf einen Bescheid aus 1989. Der Bescheid ist nicht auffindbar (wurde nicht zugestellt). Die summe ist nicht unerheblich und bewegt sich im vierstelligen Bereich. Eine Recherche der Polizei ergab, daß der Absender tatsächlich der richtige ist. Der Betroffene ist bereits seit 30 Jahren tot. Es richtet sich gegen die Witwe
Muss die Summe beglichen werden oder gibt es Rechtsmittel?

Vielen Dank

Olli

Hallo,
da das hier ist, vermute ich mal, daß eine Behörde Geld will.

Mahnung

Eine Mahnung, ein (Vollstreckungs-)Titel oder ein gerichtlicher Mahnbescheid? Gegen letzterem muß man unbedingt vorgehen, sonst kommt bald der Herr mit dem Kuckuck. Beim Titel müßte man nachsehen, der verjährt aber normalerweise erst nach 30 Jahren.

Der Betroffene ist bereits seit 30 Jahren tot

Hä? Dann hat er vor 21 Jahren auch nicht gelebt, dann konnte auch kein Bescheid ergehen.
Aber egal, auch im öffentlichen Bereich dürfte die Forderung verjährt sein. Ob irgend etwas die Verjährung gehemmt hat, kann man aus der Schilderung nicht entnehmen.

Cu Rene