DSGVO - bei Telefonanrufen

Hallo,

wie so viele Gewerbetreibende benutze ich eine Telefonanlage.
Diese hat einen Verbindungsspeicher.
Diesen nutze ich, um bei Bedarf nachschauen zu können, welche Nummer mich angerufen hat oder welche Nummer ich angerufen habe (jaja, das Gedächtnis im Alter).

Ich nehme an, dass das nunmehr problematisch ist, wenn ich nicht direkt bei Verbindunsbeginn den Anrufer darauf hinweise.
Reicht es, meine Datenschutzerklärung am Telefon vorzulesen?
Reicht eine mündliche Zustimmung des Anrufers?
Muss ich eine schriftliche oder elektronische Zustimmung nachholen?
Muss ich, wenn der Anrufer während des etwa 5minütigen Vortrags einfach auflegt, die Daten löschen? Das geht leider nicht selektiv, müsste die Anlage dann leider resetten.

Nicht ganz ernst gemeinte Fragen - oder etwa doch?

Viel Spaß hiermit:

https://www.datenschutz-notizen.de/telefonieren-unerwuenscht-informationspflichten-nach-der-dsgvo-3720111/

Der vierte Punkt hier https://www.heise.de/security/meldung/l-f-Das-DSGVO-Absurditaetenkabinett-4057866.html geht auf die Thematik der Anruflisten ein, die man bei vielen Geräten nicht mal abschalten kann, sondern ohne Einflussnahmemöglichkeit des Nutzers geführt werden.