DSGVO - eBay-Verkauf und Kontaktformular über Webseite - Dokumentationspflicht?

Hallo zusammen,

ein sehr guter Bekannter betreibt eine eigene Autoverwertung.

Er verkauft sowohl über die „Ladentheke“, als auch über den eigenen eBay-Shop. Zudem besitzt er eine eigene Webseite mit einem Kontaktformular.

Meine beiden Fragen lauten hierzu:

  1. Muss der Betreiber jede einzelne Ersatzteile-Anfrage über die Homepage dokumentieren?
    (eventuell Anhand einer Excel-Tabelle? bspw. Wer hat eine Kontaktanfrage gestellt, Datum; welcher Mitarbeiter hat die Anfrage bearbeitet, Datum; wurde die Anfrage aus dem System gelöscht, Datum; welcher Mitarbeiter hat die Anfrage aus dem System gelöscht, Datum)

Was bereits umgesetzt wurde:
- Die Webseite besitzt ein SSL-Zertifikat
- E-Mails werden über TLS versendet
- eine Datenschutzerklärung ist auf der Webseite eingebunden
- ein Datenverarbeitungsvertrag mit dem Provider liegt vor
- Der Grundsatz der Datensparsamkeit (innerhalb des Kontaktformulares) wird berücksichtigt, da der Besucher bei der Anfrage nur seine E-Mail-Adresse angeben muss
- Zudem wird der Besucher in dem Kontaktformular darauf hingewiesen, dass seine Daten ausschließlich zur Beantwortung seine Anfrage bearbeitet werden und seine Anfrage nach sechs Monaten vom System gelöscht wird.

  1. Muss der Betreiber jeden einzelnen Verkauf über eBay dokumentieren?
    (eventuell Anhand einer Excel-Tabelle? Wer hat gekauft, Datum; welcher Mitarbeiter hat den Kauf bearbeitet, Datum; wann wurde Paket herausgeschickt, Datum; wann wurde die E-Mail (Kauftransaktion) gelöscht, Datum)

Ich freue mich auf eine Rückmeldung!

Viele Grüße

Eine Anfrage muss nicht dokumentiert werden. Genauso wenig wie ein Bäcker die Frage ‚was kostet ein Brötchen‘ dokumentieren muss.

Er ist Händler und muss JEDEN Verkauf dokumentieren. Oder was will er dem Finanzamt später erklären?