DSGVO im Sport

Darf ein Verband die Ausstellung von Spielerpässen an die Einwilligung zur Herstellung von Foto- und Videomaterial koppeln? Es gibt ja das Kopplungsverbot, wonach der Betroffene frei entscheiden können muss, ob er einwilligt oder nicht. Das wäre ja nicht gegeben, weil man sonst nicht am Spielbetrieb teilnehmen kann.

Angenommen, während des Spielbetriebs werden regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen gemacht, und einer der Spieler/Spielerinnen hat die Zustimmung dazu verweigert.

Das würde auf diese drei Möglichkeiten hinauslaufen:

  1. Der Fotograf/Filmer kriegt es hin, die betreffende Person auf allen Fotos auszusparen (nicht praktikabel).
  2. Der betreffende Spieler spielt, und es werden keine Foto-/Videoaufnahmen gemacht.
  3. Der betreffende Spieler spielt nicht, so dass der Fotograf/Filmer seine Aufnahmen machen kann.

Bin kein Jurist. Gibt es überhaupt nachlesbare Regeln, nach denen ein Spielerpass ausgestellt werden muss?

Grüße
Dirk

Hallo!

Na, eine 4. Möglichkeit gäbe es auch noch. Die Aufnahmen werden geprüft und der nicht zustimmende Spieler wird unkenntlich gemacht. Denn hier geht es sicherlich nicht um die Aufnahme an sich (live wird es wohl nicht sein) sondern um die spätere Veröffentlichung, sei es in Vereinszeitschriften oder wo sonst noch.

MfG
duck313

Sicher. In den Bestimmungen des jeweiligen Fussballverbandes, letztlich beim DFB.

Da bin ich mir in diesem konkreten Fall nicht so sicher.

Grüße
Dirk

So? Wo steht das denn?

Da steht nur, dass die Einwilligung dann freiwillig sein muss, wenn der Rest des Vertrags davon unabhängig erfüllt werden kann. Wie stellst du dir diese Erfüllung aber vor, wenn die Spielergebnisse mangels Einwilligung weder gespeichert noch veröffentlicht werden dürfen? Wenn öffentliche Spiele nicht mehr fotografiert/gefilmt werden dürfen? Wenn sich der Spielgegner vorher nicht mehr anschauen kann, gegen wen er da eigentlich spielt?

Aber: ianal.