Wenn jemand auf Youtube in einem hochgeladenem Video z.B. Nummerschilder oder Firmenschriftzüge etc. verpixelt, macht er das ja, um nicht gegen die DSGVO zu verstoßen.
Was ist nun, wenn eine andere Person, die einen Kommentar zu dem Video schreibt, einen verpixelten Schriftzug ‚enthüllt‘ (durch technische Tricks, durch Insiderwissen oder dgl. mehr) und in seinem Text erwähnt?
Macht sich der Video-Uploader indirekt strafbar?
Macht sich der Kommentator strafbar?
Kommt auf den Einzelfall an. Firmenschriftzüge unterliegen ganz offensichtlich keinem Persönlichkeitsschutz. Vor allem, weil sie für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
So ganz grundsätzlich ist übrigens nur das Verbreiten von Bildern von Personen bzw. deren höchstpersönlichen Lebensbereiches strafbar (vgl. §22 KUG; § 201a StGB). Bei allem anderen geht es i.W. um zivilrechtliche Ansprüche.
…und der Herr Müller ist zum fraglichen Zeitpunkt damit gefahren.
Dann sehr wahrscheinlich.
Wenn die Fa., deren Firmenschriftzug zu lesen ist, nur ein derartiges Fahrzeug betreibt, dann bedarf es keines erkennbaren Nummernschildes.
(Meine Meinung)
Deinen Zusatz mit dem Herrn Müller hatte ich nicht eingefügt, es entspricht nicht meiner Fragestellung!
Ich meine nur, wenn das Kennzeichen genannt wird.