Unternehmen A will ein Postmailing verschicken. Unter den Empfängern sind Bestandskunden und Nicht-Bestandskunden. Darf A den Nichtbestandskunden das Postmailing schicken ohne das diese vorher eingewilligt haben (vorausgesetzt sie haben nicht bereits darum gebeten nicht mehr angeschrieben zu werden).
Und du glaubst ernsthaft, eine Emailadresse ist Datenverarbeitung und gehört zu den persönlichen Daten, eine Postadresse aber nicht?
Na, dann macht mal. Und schaut, was passiert. Vielleicht habt ihr ja Glück und es zeigt euch keiner an. Ist dann halt wie beim Schwarzfahren oder Falschparken - mit Glück kommt man ja durch. Und es sind ja nur 4% vom Jahresumsatz als Maximalstrafe vorgesehen.
Alternativ: löscht die persönlichen Daten, für deren Speicherung ihr keinerlei Erlaubnis habt.
Die Daten sind entweder neue Kontakte bestehender Kunden aus anderen Bereichen zu denen noch kein Geschäftskontakt besteht (z.B. aus einem Meeting oder durch einen Kollegen) oder auch Kontakten von nicht-Kunden die im Rahmen der Aquise auf Messen zustande gekommen sind.
A darf noch nicht einmal den Bestandskunden (sofern es natürliche Personen sind) postalisch Werbung zukommen lassen, wenn dazu keine Einverständniserklärung vorliegt.