DSGVO und Impressum

Richtig oder falsch:
DSGVO und Impressumspflicht gehen mir als privater Vermieter, der die Zählerstände seiner Mieter elektronisch erfassen und über eine nicht anderweitig genutzte Webseite zugänglich machen will, am A… vorbei.

Danke & Gruß,

Kannitverstan

der mal von „richtig“ ausgeht - aber vielleicht steckt der Teufel ja im Detail?

wem zugängig machen will ?

nein das ist Falsch, denn auch asl Privater bist du wirtschaftlich tätig. Es kommt nicht an, ob die die Daten elektronisch oder in Papierform erfasst, du hast daten erfasst und musst dich deshalb an die DSGVO halten.
Sind deine Mietwohnug(en) auf der Webseite, oder anders Musst fällst du unter die Impressumspflicht, da die Seite geschäftliche Merkmale enthält.

upsi… da ist wohl ein „ihnen“ verschütt gegangen. Also den Mietern natürlich! Mit persönlichem Login.

Gruß,

Kannitverstan

Auf der öffentlich zugänglichen Webseite wäre nichts weiter als ein Login-Feld. Zählt das als geschäftliches Merkmal?

Gruß,

Kannitverstan

als rein Privat würde ich das ganze nicht mehr ansehen. Ein Impressum einzufügen ist ja nicht wirklich was schweres. Würde dies schon aus reinen Selbsschutz erstellen.

Die DSGVO bzw. das BDSG sind natürlich zu beachten; die Frage ist nur, welche Konsequenzen sich für Dich daraus ergeben. Wenn Du die Namen der Mieter elektronisch verarbeitest oder sich bspw. aus Nummer der Wohnung und Adresse ableiten läßt, auf wen sich die Angaben beziehen, bist Du bei den personenbezogenen Daten. Wenn Du darüber hinaus noch Daten speicherst/verarbeitest, die nicht zwangsläufig für die Abwicklung des Mietverhältnisses notwendig sind (wie z.B. Geburtsdatum, Familienstand oder frühere Anschrift bist Du noch sehr viel mehr dabei als Dir lieb sein dürfte. Gibst Du die Daten der Mieter auch noch an einen Dritten weiter (z.B. zur Erstellung der Heizkostenabrechnung), darfst Du Dich auch noch mit den Freuden des Abschlusses eines Auftragsverarbeitungsvertrages mit dem Dienstleister auseinandersetzen.

Kurz gesagt: inwieweit Dich DSGVO und BDSG betreffen, kann man erst sagen, wenn klar ist, welche Daten wozu gespeichert werden und was mit ihnen geschieht.

Ein bißchen Hilfestellung gibt da Haus & Grund:
https://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktuelles/aktuelle-nachrichten/998-datenschutzgrundverordnung-was-muessen-vermieter-wissen-2

Gruß
C.

Auszug aus $ 5 Telemediengesetz:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
(…)

Die Vorschriften sich also an Anbieter, die für ihre Dienstleistungen ein Entgelt verlangen (auch wenn die Internetseite selbst kostenlos ist und nur als Einstieg für ein kostenpflichtiges Angebot dient). Da würde ich doch mal sagen, daß bei Dir ganz sicher nicht der Fall ist.

So isses.
Natürlich werden im Zuge der Abrechnung die erfassten Zählerstände den Namen der Mieter zugeordnet. Mehr passiert damit nicht, Dritte sind auch nicht involviert.

Werde mich mal durch den Link lesen. Sieht auf den ersten Blick sehr brauchbar aus.

Danke & Gruß,

Kannitverstan

wenn das in der Regel nicht wäre wäre das ganze klarer, aber ausnahmen bestätigen die Regel. Daher wird empfohlen auch bei einfacheren Seiten ein Impressum zu führen, vor allen da es bei der Seite um ein Teil des Erwerbs durch die Vermietung handelt , Vermietung ist einen Dienstleistung

„In der Regel“ bezieht sich darauf, daß die Informationspflichten auch zu erfüllen sind, wenn der Anbieter seine Dienstleistung ab und an mal kostenlos für einen Kumpel oder einen Schwippschwager erbringt.

Empfohlen wurde das vor allem, weil die frühere Formulierung „geschäftsmäßige“ Seiten mit einschloß und es da Stimmen gab, daß es auch schon geschäftsmäßig ist, wenn man seine Seite dauerhaft im Netz stehen hat.

Da die Seite nicht zur Anbahnung eines Mietvertrages dient, hat sie im Sinne des TMG auch nichts mit der kostenpflichtigen Dienstleistung Vermietung zu tun.

nun ich bin was dies angeht sicherlich kein Experte, allerdings haben wir hier schon mehr geschrieben als in ein Impressum steht.

Ich würde der Einfachheit und auch der Sicherheit wegen eines erstellen.

Und ich würde es lassen, weil man es nicht muß, weil es nichts bringt und im Zweifel nur Ärger verursacht, weil die Daten dann nun einmal im Netz stehen. Findet ja auch nicht jeder schön.

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