DSL Anbieter hält Vertrag nicht ein

Grüße liebe community,

Also angenommen es läge folgender sachverhalt vor:
Eine natürliche Person hat seit längerer Zeit einen DSL-flatrate Vertrag bei einem der großen Anbieter (Aktiengesellschaft). Nun ist diese Person umgezogen, und hat den DSL Anschluss umgemeldet. Allerdings wartete sie vergebends viele Monate auf die Freischaltung des (neuen) Anschlusses. Nach zahlreichen Telefongesprächen und E-Mails mit dem Kundenservice stellte sich heraus, dass es am neuen Wohnort aus technischen Gründen nicht möglich sei den Anschluss freizuschalten. Die Person hat für die gesamte (warte)Zeit die monatlichen Gebühren bezahlt. Nun sollte der Vertrag gekündigt werden, doch der Anbieter verlangt eine einmalige Auslösegebühr von etwa 80 Euro sowie die Aushändigung der mitgelieferten Hardware.

Nun meine eigentliche Frage: Dass die Hardware zurückgeschickt werden soll finde ich verständlich, die Gebühr jedoch nicht. Schlussendlich hat der Anbieter doch den Vertrag nicht einhalten können, und nicht die Person.
Handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung? Muss eine einmalige Gebühr bezahlt werden? Können die bezahlten monatsgebühren für den Zeitraum ohne gegenleistung zurückverlangt werden? Handelt es sich um unzulässige Bereicherung?

Vielen Dank schonmal im Voraus :smile:
Grüße

Hallo,
wenn diese Ummeldung einen neuen Vertrag beinhaltet ( sieht man z.b. an der neuen Kündigungsfrist), sollte man dem Anbieter ein frist setzen und nach Verstreichen der Frist kündigen, da dieser seine Leistung nicht erbracht hat.
Die Harware müsste dann zwar auch zurück, doch dürfte die Gebühren für die nicht erbrachte Leistung und die Vertragsstrafe nicht zulässig sein.
hth