DSL-Router, mehrere Rufnummern

Liebe ExpertInnen,

ein Provider bietet DSL mit 3 Rufnummern an, das soll mit der FritzBox 4712 angeschlossen werden. Nun hat die 4712 aber nur zwei Anschlüsse fürs Telefon, einmal TAE und einmal RJ11. Und wo bleibt das Fax?

Dank & Gruß
Ralf

Hallo drambeldier,

es gibt Adapter, die das Problem lösen.

Gruß, charly60.

Hallo Ralf,

für DECT-Telefone bräuchst du keine extra Telefon-Anschlüsse, deshalb ist die Frage, um was für Telefone es sich handelt.
Und die andere Frage: die Fritz!Box hat auch eine integrierte Fax-Funktion, wird unbedingt das externe Gerät noch benötigt?

Gruß
Christa

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Moin, Christa,

war eine eher akademische Frage, isch abe gar kein Fax-Gerät. Dass sowas bereits in der Box steckt, wusste ich nicht.

Für DECT braucht’s keine Anschlüse am Router? Funken die denn durch’s Haus, also vom Parterre in den 1. Stock?

Gruß
Ralf

Hallo,
ja, ich habe 5 Telefone an der 7590 angemeldet, eines davon ist sogar mein Iphone 6, die anderen alles Fritzfones. funktioniert einwandfrei.
Gruss
Czauderna

DECT funktioniert priinzipiell ohne Anschlüsse, weil Funk. Ob es durch das ganze Haus reicht, hängt nicht zuletzt von der Größe Deiner Burg ab - und von den verwendeten Baumaterialien. Mitunter hilft ein DECT-Repeater (oder eine weitere passende FritzBox).

Der Adapter ist jetzt gerade nicht das, was man will, dann wird Fax und Telefon an einem Anschluß betrieben. Aber man kann an RJ-11 ein Telefon oder Fax anschließen - gegebenenfalls auch mittels eines (anderen) Adapters.

Und der Vollständigkeit halber: es gibt dann noch die sogenannten IP-Telefone, die übers LAN mit der FritzBox verbunden werden …

… oder in diesem Fall offenbar auch übers WLAN.

Sebastian

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Die 4712 ist das billigste Modell.
Sie hat auch eigentlich nur einen analogen Anschluss, der wird dann auf die TAE und die Western-Buchse gleichzeitig herausgeführt.

Wie schon geschrieben: Nutze DECT. Oder eine bessere Fritzbox. Oder gleich einen Anbieter, der einem nicht so ein Billigteil liefert.

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Oh. Ja.

Stimmt in der Tat. Oh, weh …

Mir scheint, die ist schon aus dem Support raus. EOL und so.

Irgendwie fände ich es ja sympathisch, wenn nicht jeder neue Provider nicht zwangsweise einen neuen Plasterouter ins Haus bringt. Ich habe eine FritzBox 7490, die ich bei dem vorletzten Provider (Vodafone) gekauft und genutzt habe, weil deren Box ein Witz war. Nun wieder gewechselt - neuen zukünftigen Elektroschrott ins Haus bekommen. Ich halte es bei den Routern lieber so wie mit den Handies: Wenn ich was brauche, dann kaufe ich das, was ich will und nicht das, was bei irgendeinem Paket mit dabei ist …

Benutze die 7490, alles gut.
Niemand ist gezwungen, den mitgelieferten Router zu benutzen.

Stimmt, aber abgesehen vom unnötigen Elektroschrott muss ich den „kostenlosen“ Router ja doch bezahlen, da dessen Preis in die Kalkulation des DSL-Tarifes mit einfließt.

Ja, bei so einer Möhre wird das schon nicht die Welt sein …

Gruß,

Sebastian

Schau nach, ob er dir gehört.
Vermutlich ist der von 1&1, dann brauchst du nicht nachzuschauen: Das Gerät wird nach Vertragsende zurückverlangt, bei Nichteinsendung in der vorgeschriebenen Form wird man den „Wert“ des Routers berechnen. Wobei „Wert“ irgendein Vielfaches vom tatsächlichen Wert sein wird. Steht alles schön in den AGB drin.
Da steht auch so viel anderes Unglaubliches drin, da kann man gar nicht so viel fressen, wie man **** möchte.

Ja, in der Tat.

Okay, das war mir bei 1&1 nicht klar, bei Vodafone hatten wir das genau so (kein Problem, ich hatte es erst gar nicht ausgepackt). Aber bei 1&1 habe ich es eben auch nicht in den AGB gefunden.,

Irgendwo liegt es noch …

Ich habe sie noch einmal überflogen und nicht so richtig unangenehme Dinge bemerkt … Hmm…

Hat sie, du kannst aber immer nur eine davon nutzen, je nach Stecker.
Sonst wären die mit Fon1 und Fon2 bezeichnet.
Also musst du Schnurlostelefone verwenden um deine Rufnummern alle sinnvoll zu nutzen.

Gruß Bernd

Lese gerade, das hat schon jemand geschrieben. Also doppelte Wahrheit. :wink:

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Es gibt recht verbraucherfreundliche Regeln im TKG, z.B. beim Umzug.
Da versucht 1&1 ziemlich dreist, den Kunden über den Tisch zu ziehen.

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch
vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich
ausreichend vergleichbares Produkt (z. B. andere (noch angemessen vergleichbare)
Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann 1&1 gegenüber dem
Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das
am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der
neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des Kunden. Da dieses
vertraglich vereinbarte Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem
Kunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu.

Wow. „Am neuen Wohnort bekommen Sie von uns DSL25.000. Das ist ja fast das Gleiche wie 100.000, nur etwas langsamer und kostet deswegen 5€ weniger. Das bestimmen wir nun einseitig als Ihren neuen Vertrag, BASTA.“

Aber 1&1 ist gnädig:

Kann der Kunde aber begründet
darlegen, dass ihm aus besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt
unzumutbar ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte
vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und
der Kunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. §46 Abs.8 S.3 TKG)

Da wird also dem Kunden vorgegaukelt, das TKG-Kündigungsrecht bestünde nur, wenn er es besonders begründet, dass er eine bestimmte Geschwindigkeit dringend benötigt.
Ist natürlich Kappes!
Und 1&1 weiß genau, dass dieser Schmarrn unhaltbar ist, daher wird in einem neuen Punkt dann doch noch die gesetzliche Regelung aufgeführt:
Wird die (vereinbarte) Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, so ist der
Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (§ 46 Abs. 8 S.
3 TKG). Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass
einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie
insbesondere Schadensersatz, zustehen.

Was bedeutet das?
1&1 wird dem Kunden die eigenwillige Regelung vorhalten, das hat er ja schließlich unterschrieben, das ist einzuhalten. OK, im nächsten Absatz steht dann ja: „Vergiss den Müll, mit dem wir dich weiter oben verarschen wollten, du hast das ganz normale Kündigungsrecht beim Umzug und nicht voll erbringbarer Leistung.“
Aber diesen Absatz wird man in einer E-Mail an den Kunden vermutlich nicht zitieren.

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Hallo,
vielleicht bin etwas begriffsstutzig, aber ich habe meinen Vertrag bei 1&1, habe mit den Router 7590 selbst gekauft und verwende den 7490 als Repeater, alles läuft bestens, kann ich nur empfehlen.
Bin ich jetzt ein Exot ?
Gruss
Czauderna

Nö. Du bist bei einem recht großen, billigen Anbieter. Wenn alles läuft, dann läuft’s.
Die 7490 braucht mehr Strom als ein reinrassiger Repeater, sonst habe ich an dem Aufbau nichts zu nörgeln, wenn das Ganze für den Privatgebrauch ist.

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