DSL Rückfalloption

Hi,

was bedeutet bei einem DSL-Anschluß die Rückfalloption ?
(siehe unten =?)
Was muß ich beachten, wenn ich mir DSL neu bestelle ?

Gruß DrMarkus

>>>* Rückfalloption tritt ein, wenn die gewünschte Bandbreite nicht in vollem Umfang verfügbar ist. Die Bereitstellung von T-DSL 1000 ist auf Ihren Wunsch hin auch dann möglich, wenn aufgrund physikalischer Einschränkungen an Ihrem Anschluss nur eine maximale Übertragungsgeschwindigkeit von 768 kbit/sec oder 384 kbit/sec im Downstream erreicht wird.
Für Bereitstellung und Überlassung gelten die gleichen Konditionen wie beim zugrunde liegenden Regelprodukt, hier T-DSL 1000. Diese Regelung gilt analog für T-DSL 2000, wenn an Ihrem Anschluss nur eine Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 1536 kbit/sec downstream erreicht wird. Auch in diesem Fall gelten dann die Konditionen von T-DSL 2000.
Dementsprechend gibt es bei T-DSL 6000 die Bandbreite von bis zu 3072 kbit/sec als Rückfalloption zu den gleichen Bedingungen wie T-DSL 6000.

Hi,

was bedeutet bei einem DSL-Anschluß die Rückfalloption ?
(siehe unten =?)

Die Antwort hast du doch selber schon gepostet.
Wenn DSL mit einer Geschwindigkeit von 1000 KBit/s nicht verfügbar ist, so schaltet man dir (auf Wunsch) auch 786 KBit/s oder weniger.
Wird manchmal auch „DSL light“ genannt.

Heißt das (wenn 1000 nicht verfügbar) 786 KBit/s nehmen und das zum gleichen Preis … oder gar nichts.

Im T-Com online check steht 1000, 2000 und 6000 sind verfügbar, Verfügbar heißt ja noch nicht volle Bandbreite oder ? Wann erfahre ich denn die „echte“ Bandbreite ?

Gruß DrMarkus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

(wenn 1000 nicht verfügbar) 786 KBit/s nehmen und
das zum gleichen Preis … oder gar nichts.

Ja. Bzw. 386 KBit/s-

Im T-Com online check steht 1000, 2000 und 6000 sind
verfügbar, Verfügbar heißt ja noch nicht volle Bandbreite oder
? Wann erfahre ich denn die „echte“ Bandbreite ?

Wenn dort 6000 steht, sollte es schon verfügbar sein. Ansonsten wirst du es schon erfahren, spätestens bei der Auftragsbestätigung.

Hallo DrMarkus,

Heißt das (wenn 1000 nicht verfügbar) 786 KBit/s nehmen und
das zum gleichen Preis … oder gar nichts.

Im T-Com online check steht 1000, 2000 und 6000 sind
verfügbar, Verfügbar heißt ja noch nicht volle Bandbreite oder
? Wann erfahre ich denn die „echte“ Bandbreite ?

Erst wenn DSL installiert und die Verbindung getestet wird !!

Die maximale Bandbreite hängt hauptsächlich von der Leitungslänge, dem Drahtdurchmesser und dem Kabeltype ab.
Dann spielen noch die Anzahl und Ausführung der Überführungen eine Rolle. Das dicke AMtskabel, welches bei der Ortszentrale abgeht, geht ja nicht bis zu dir. Da sind noch diverse Vetreiler dazwischen, an welchen dann immer Kabel mit weniger Adern zum nächsten abgehen. Um eine bestimmte Verbindung herzustellen, werden in diesen Verteilern verbindungen zwischen dem ankommenden und dem abgehenden Kabel geschaltet, welche man als Überführung bezeichnet.

Nicht zulezt spielen die Modems auch noch eine Rolle.

Grundsätzlich ist es so, dass die Telekom ein Berechnungsprogramm hat. Allerdings kann das nur angeben welche Bandbreite garantiert werden kann oder ob eine bestimmte Bandbreite gar nicht möglich ist. Wenn du in einem Zwischenbereich liegst …

Das ist wie bei jedem Bauteil. Es gibt eine Belastung, welche das Bauteil garantiert aushält. Dann ist auch klar bei welcher Belastung es sicher zerstört wird. Und dazwischen kommt es halt drauf an, wann es dann wirklich zerbricht.

MfG Peter(TOO)

Im T-Com online check steht 1000, 2000 und 6000 sind
verfügbar, Verfügbar heißt ja noch nicht volle Bandbreite oder
? Wann erfahre ich denn die „echte“ Bandbreite ?

Wenn dort 6000 steht, sollte es schon verfügbar sein.
Ansonsten wirst du es schon erfahren, spätestens bei der
Auftragsbestätigung.

Wenn bei der Auftragsbestätigung steht keine volle Bandbreite, dann kann ich ja wieder kündigen, gibt es nicht sowieso bei Onlinebestellung ein 14tätiges Widerrufsrecht ?

Gruß DrMarkus

Wenn bei der Auftragsbestätigung steht keine volle Bandbreite,
dann kann ich ja wieder kündigen, gibt es nicht sowieso bei
Onlinebestellung ein 14tätiges Widerrufsrecht ?

Da müsste man sich mal den Paragraphen raussuchen, aber ich könnte mir vorstellen, dass das 14-tätige Widerrufsrecht bei Verträgen solcher Art keine Gültigkeit hat.

Hallo,

Da müsste man sich mal den Paragraphen raussuchen, aber ich
könnte mir vorstellen, dass das 14-tätige Widerrufsrecht bei
Verträgen solcher Art keine Gültigkeit hat.

Ich kenn mich damit auch nicht genau aus, aber ich bin mir 100% sicher, dass man bei solchen Vertragsabschluessen generell 14 Tage Rucktrittsrecht hat.

Stand frueher mal im Fernabsatzgesetz: http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz, da das jetzt ins BGB eingegliedert wurde hab ich kein Lust da alles zu durchsuchen. Das waer mehr was fuers Rechtsbrett =:wink:

Ciao! Bjoern