DSL-Schaltung nach Umzug

ein Kunde ist am 01.08.13 umgezogen und will beim bestehenden DSL Anbieter weiterversorgt werden.Dafür mußte aber ein Telekom-Techniker zum schalten kommen.Dieser behauptet,er könne nur im Nachbarhaus einen Abzweig machen.Die Nachbarrn und auch der Vermieter sagen,dass wäre Blödsinn.
3 mal war der Techniker jetzt schon da.Erst waren die Nachbarn in Urlaub,dann wurde gesagt,der Nachbar solle einen Termin vorgeben an dem er anwesend ist.Da die Nachbarn berufstätig sind und nur der Wochentag (Arbeitstag) beim Termin genannt wird,dürfte das schwierig sein.Die Nachbarn müßten Urlaub nehmen.
Der Techniker meinte dann,er würde auch Samstags kommen,wir könnten dann beim DSL Anbieter kurzfristig einen neuen Schalttermin bekommen.
Termin dann mit Nachbarn abgesprochen,Anbieter kontaktiert … Antwort: wir können keinen vorgegebenen Termin mit Techniker absprechen und Samstags schon mal garnicht.
Natürlich haben wir auch keine Telefon-Nr. vom Techniker erhalten.
Kunde wollte dann den Vertrag kündigen.
1.Antwort: geht nicht.
2. Antwort: geht doch,aber die letzten Monatsrechnungen müßten bezahlt werden.

der Kunde kann seit fast 4 Monaten kein Internet nutzen und soll dafür auch noch bezahlen ??

Hallo, 
da haben leider deine Nachbarn und Vermieter leider keine Ahnung. Es gibt noch Häuser da sitzt der APL im Nachbar aus und Versorgt 2 Häuser das kann vorkommen und somit muss der Techniker bei deinem Nachbar in den Keller um den Anschluss zuschalten. Ich würde nochmals die Problematik mit deinen Nachbarn bereden, da ohne Zutritt zum APL kannst du auch nicht den Anbieter wechseln und dann hilft dir nur ein Weg zum Rechtsanwalt um dies zuklären und der würde deine Nachbarn einen Termin setzen um den Techniker in das Haus zulassen damit der Termin vollzogen werden kann.
Ein Sonderkündigungsrecht hast du leider nicht weil dies ein Verweigerung deiner Nachbarn ist un nicht die des Anbieters. Du kannst aber vielleicht mal den Anbieter Fragen ob du einen eigenen Hausanschluss bekommst aber den zahlst du auf jedefall auch selbst und der könnte auch eine Zeit lang dauern.
Ich hoffe damit habe ich dir weitergeholfen und deiner Entscheidung leichter gemacht. Jetzt musst du nur noch für dich entscheiden was der richtige Weg ist.
Mit freundlichen Grüßen
Mohr Hans-Werner
X-Dream PC

Hallo,
das klingt so, als wäre der Kunde in ein Haus umgezogen, das noch nicht einmal einen Telefonanschluss hat. (DSL kommt ja über die Telefonleitung ins Haus).
D.h. der Kunde hat die gleichen Schwierigkeiten, wenn er einen Telefonanschluss haben will(?)
Die Telekom ist verpflichtet, einen Telefon/DSL-Anschluss zu installieren. Wie sie das macht, ist ihre Sache. Auf jeden Fall ist es in diesem Fall mit mehr oder weniger Erdarbeiten verbunden.
Das was der Techniker sagt, ist nicht die letzte Instanz. Oft ist es nichteinmal ein Telekom-Techniker sondern eine Auftragsfirma.
Ich würde mich erst telefonisch an die Telekom wenden  (d.h. die zuständige Ansprechstelle finden),  die obskure Situation darstellen und die konkreten weiteren Schritte der Telekom einfordern. Oft hilft das schon. Wenn das nicht helfen sollte, würde ich schriftlich mahnen, sicherheitshalber mit einem ausführlichen Protokoll was wann schon geschehen ist.

AW:
leider feht der Name des DSL-Anbieters!

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Allgemei…

Hallo,

setzen Sie dem Anbieter eine verbindliche  entgültige Frist (minimum 3 Wochen) , um einen funktionierenden DSL Anschluß in Ihrer Wohnung, ohne Wenn und Aber herzustellen.

Am besten per Fax vorab und dann unbedingt per Einschreiben mit Rückschein - Fristdauer  3 Wochen,ab Absendung  und dann bestimmtes Datum benennen

Nennen Sie im Schreiben auch Name und Anschrift nebst allen Telefonnummern, unter denen  die Nachbarn auch zu normalen Geschäftszeiten erreichbar sind, ebenso Ihre eigenen.

Verlangen Sie im Schreiben an den bisherigen DSL-Anbieter eine technische Lösung und Einrichtung, die dauerhaft so betrieben werden kann und  störungsfrei funktioniert, jedoch ohne Mitwirkung von Anderen Dritten, wie Nachbar, etc.

Sollte Ihr Unternehmen die Funktion des DSL-Anschlussen nicht fristgerecht bis zum  Datum 15.12.2013 unter diesen Kriterien mit der beworbenen Leistung erbringen, kündige ich hiermit vorsorglich zum Folgetag nach Fristverstreichung aus wichtigem Grund den bestehenden Vertrag fristlos. Zahlungen irgendwelcher Art, ab Außerbetriebnahme des Anschlusses werde ich nicht entrichten!

Behalte mir ausdrücklich vor die monatlichen Differenzkosten, zu einem eventuell höheren Preis eines anderen Anbieters, ebenso wie alle anderen Kosten, etc, von ihrem Unternehmen einzufordern.

Habe die Bundesnetzagentur über diesen Vorgang informiert und werde nach ungenutzem Verstreichen der gesetzten Frist einen Fachanwalt beauftragen meine
Interessen zu vertreten.
Sende Sie eine Kopie aller Unterlagen, Verträge, letzte Rechnung, auch vor Umzuges   und des gesamten Schriftverkehrs, sowie eine genaue Auflistung, was seit der Umzugsmeldung passiert, geschehen, bzw nicht geschehen ist. Die gleichen Kopien benötigen Sie für den Anwalt.
Keine Originale weitergeben nur Kopien!

Mein Tipp beantragen Sie den DSL-Anschluß (online als IP-Anschluß ( =  3  IP- Rufnummern  aber  nur 2 IP-Leitungen) oder Festnetzanschluß ( 1 Nr.  auf einer 1 analogen Leitung) ) bei der Telekom. In der Regel funktioniert das am besten ( … denn, alles aus einer Hand!)
Nach Ende der Vertragslaufzeit 12/24 Monate könnten Sie dann wieder zu einem günstigeren Anbieter welchseln. Bedenken Sie aber; günstig ist seltenst gut!

Schreiben Sie sich auf jeden Fall, den Namen und Adr des  jeweiligen Technikers nebst dessen Handy-Nr.  Datum und Uhrzeit  immer auf. Das gleiche gilkt für alle anderen Gespräche Telefonte, etc.!

Kleiner Gruß

Schwabenroland

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Anmerkung
Moin,

Nach Ende der Vertragslaufzeit 12/24 Monate könnten Sie
dann wieder zu einem günstigeren Anbieter welchseln. Bedenken
Sie aber; günstig ist seltenst gut!

Naja, man muss aber mit einer so langen Bindungsfrist leben können! Ich kann es nicht! Das Argument „Man den Vertrag mitnehmen“ greift auch nicht immer, wenn ich in mein Haus zurückziehe, hätte ich dann zwei Verträge, wozu?

Gruß Volker

hi,

man hat also ein Anrecht auf Erfüllung des Vertrages, selbst wenn man umzieht?
Also ganz übertrieben: Für ein Baumhaus im Wald muss der Versorger eben sehen, wie er da DSL hin bekommt?

grüße
lipi

ein Kunde ist am 01.08.13 umgezogen und will beim bestehenden
DSL Anbieter weiterversorgt werden.Dafür mußte aber ein
Telekom-Techniker zum schalten kommen.Dieser behauptet,er
könne nur im Nachbarhaus einen Abzweig machen.Die Nachbarrn
und auch der Vermieter sagen,dass wäre Blödsinn.

Das sind Schaltungen über Ausgleichsadern.
Das ist kein Blödsinn.
http://www.bau.net/forum/installation/10635.php

3 mal war der Techniker jetzt schon da.Erst waren die Nachbarn
in Urlaub,dann wurde gesagt,der Nachbar solle einen Termin
vorgeben an dem er anwesend ist.Da die Nachbarn berufstätig
sind und nur der Wochentag (Arbeitstag) beim Termin genannt
wird,dürfte das schwierig sein.Die Nachbarn müßten Urlaub
nehmen.

Schwierige Sache.
Offenbar ist der Anbieter bereit zu helfen, aber die lieben Nachbarn (wohl auch aus Unkenntnis der technischen Notwendigkeit) sperren sich ein wenig.

Mir stellt sich hier die Frage nach der Verantwortung.
Wenn ein Grundstückseigentümer den Techniker nicht an den Anschluss lässt, dann ist das m.E. ein vetragswidriges Verhalten, dass sich aus der Grundstückseigentümererklärung ableiten ließe - deren Wortlaut ich aber nicht kenne.