hallo, habe einen dsl anschluss bei vodafone, im vertrag ist ein punkt bei nichtverfügbarkeit geringere bandbreite erwünscht? die ich klar verneint habe. im moment habe ich die 16000er leitung, ziehe aber um und dort ist nur die 6000er verfügbar. kann ich den vertrag dann aus sondergründen kündigen, da es ja vertraglich so fest gehalten ist, dass ich keine kleinere bandbreite wünsche. vielen dank im voraus
Hallo denno1102,
in Vertragsfragen kenne ich mich leider nicht aus und kann daher Dir leider nicht weiterhelfen.
norbert
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Hallo denno1002,
wenn deine klare Verneinung einer geringeren Bandbreite rechtsgültig festgehalten wurde, dann sollte es kein Problem sein, eine Kündigung zu schreiben, mit der Begründung, dass Vodafone an deinem neuen Wohnort die vertraglich festgelegte Leistung nicht mehr erbringen kann.
In diesem Fall musst du nicht einmal in der Kündigung erwähnen, dass die Bedingungen früher abgeändert angenommen wurden, weil dies normalerweile Aufgabe des Netzbetreibers ist, den Sachverhalt zu überprüfen.
Wenn die Kündigung jedoch aus eben diesem Grund abgelehnt wird, dann kannst du natürlich auf die angepassten Bedingungen verweisen.
Mit den besten Grüßen,
Leon.
Theoretisch ja, aber das ist eine juristische Sache, wenn im Vertrag/AGB bis zu 160000 steht wird es schwer.
Dann muß man den Rechtsweg gehen!
Gruß Georg
Was sagt die Hotline dazu? Vielleicht mögen Sie Dir ja entgegen kommen?
Das ist ja mal echt verzwickt! Bei Umzug in eine Region, wo kein DSL verfügbar ist, klappts natürlich, eigentlich müsste es imho bei DSL 16000 Downgrade auch funktionieren… doch ob man das mit Rechtsanwalt durchsetzen mag…
Viel Glück
Hi, wie es sich bei einem Umzug verhält kann ich nich sagen. Denn die Regelung gilt eigentlich nur bei der zum Vertragsabschluss angegebene Adresse. Es kann ja nun Vodafone nichts dafür, wenn man umzieht und dort das Netz nicht auf 16000 ausgelegt ist. Aber am besten bei Vodafone direkt mal nachfragen. Sie müssen eine korrekte Aussage machen.
guten abend ,
ich denke mal nicht da sich die provider es offen halten bei nicht verfügbar auf eine geringere bandbreite zurückzuschalten ( steht auch irgendwo ganz klein normalerweise ).
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Hallo,
erstmal sorry für die verspätete Antwort.
Meines Wissens nach hast du wegen deines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht des Vertrags.
Was bei Umzügen normalerweise passiert ist eine Kündigung des alten Vertrags und der gleichzeitige Abschluss eines Neuvertrags für die neue Wohnung (deshalb laufen die 2 Jahre Mindeslaufzeit dann auch wieder von vorne).
Sprich wenn du keine Ummeldung beim alten Anbieter machst, sondern wegen des Umzugs kündigst und dir dann für die neue Wohnung einen neuen Anbieter suchst, sollte das auch möglich sein.
vg