DSL-Vertrag falsche Bestätigung

Hallo Ihr Rechts-Experten,

folgender fiktiver Fall:

Kunde K schliesst mit seinem Provider P telefonisch eine Vertragsverlängerung für sein DSL ab (mit Aufzeichnung der mündlichen Vereinbarung am Telefon). Vereinbart werden 20 Euro monatlich für Telefon und Internet. Der Verkäufer weist darauf hin, dass es monatlich 30 Euro seien, aber 10 Euro Rabatt abgezogen würden. In der Aufzeichnung wird klar gesagt, dass K nur 20 Euro monatl. zu zahlen hat.

Dann schickt Provider P einen Brief (Bestätigung), in dem nur die 30 Euro stehen, ohne Hinweis auf Rabatt. Telefonische Nachfrage ergibt mündliche Bestätigung des Rabatts und Versprechen eines korrigierten Briefes, der nie kommt.

Frage: Muss sich K Sorgen machen, dass die zu hohe Forderung von 30 Euro als akzeptiert gilt, wenn er nicht rechtzeitig widerspricht (und die Aufzeichnung im Zweifelsfall „versehentlich gelöscht“ wurde)? Was wäre rechtzeitig?

Abgesehen von der rein rechtlichen Frage, was sagt die Praxis? Arbeiten manche Provider so?

Danke im Voraus und Grüße
Mike

Hallo,

aktuell hörte ich in einem Forum für Kunden des größten deutschen Anbieters, dass ein Vertriebspartner dieses Anbieters telefonisch Sonderrabatte gewährt, welche nicht möglich sind.

Bitte rufe dazu direkt die Hotline des Anbieters selber an.
Bei der Telekom wäre diese z.B. die 0800-3301000.

Wenn diese vom Rabatt nichts weiß: Vertrag widerrufen.

(Bekannt ist bei der Telekom die Firma „Naturschutzgebietbetreuer“ / „Naturparkwächter“)
((Musst du nur ins Englische übersetzen. Oder du lässt einen

Rang er-
mitteln.))

Nein, es geht nicht um Telekom und ich hab beim Anbieter direkt angerufen. Werd wohl ein Einschreiben hinschicken und widersprechen. Hätte ich mir lieber erspart. Kann mir jemand sagen, wie schnell ich das machen muss?

Nein, es geht nicht um Telekom und ich hab beim Anbieter
direkt angerufen. Werd wohl ein Einschreiben hinschicken und
widersprechen. Hätte ich mir lieber erspart. Kann mir jemand
sagen, wie schnell ich das machen muss?

Nun, es hörte sich nach einem klassischen Fall von Rang** an.

Einschreiben ist gut, Postzustellungsauftrag ist meiner laienhaften Meinung nach besser.
http://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsa…

Regeln zum Widerrufsrecht findest du auf der Auftragsbestätigung - sollten 14 Tage sein.

Nein, es stand leider nichts in dem Brief bezüglich Widerrufsrecht. Gilt dann eine längere Frist, wenn nix dazu drinsteht? Die 14 Tage sind leider schon rum…