DSL Vertrag Fristgerecht gekündigt Vorname Falsch geschrieben

Guten morgen…

ich habe mal eine Frage zu meinem Kündigungsschreiben an meinen Mobilfunkanbieter.
Dieser wurde mit folgender Begründung Abgelehnt…Falscher Vorname im Adressenteil
Ich habe friestgerecht mit Kundennummer und Unterschrift (nur den Nachnamen) über ein vorgefertigtes Schreiben von dem Anbieter gekündigt.

Es wurde auch nach dem Namen (im Adressenteil) gefragt und da habe ich anstatt Andrea Müller (Adresse war die richtige) Sandra Müller geschrieben. Es war kein Schreibfehler sondern Andrea Müller ist Vertragspartner und Sandra Müller bezahlte durch monatlichen Abbuchungen den Vertrag.

Ist diese Kündigung nur wegen dem falschem Vornamen unwirksam trotz richtiger Unterschrift in der Kündigung?

Ja.
Denn wie soll der Telefonanbieter erkennen können, ob sein Kunde (Kundennummer) gekündigt hat.
Sein Kunde/Kundin heißt Andrea Müller.

Und nun kommt ein Kündigungsschreiben einer Sandra Müller.

Wer die Rechnung bezahlt ist unwichtig, es zählt nur der eigentliche Kunde, und der ist doch Andrea Müller.

Mir ist völlig unverständlich, wie man überhaupt auf die Idee kommen konnte einen falschen Namen anzugeben. Einen Namen der für die Kündigung völlig unbedeutend ist. Niemanden interessiert, wer die Rechnung bezahlt wenn das nicht der Vertragspartner und Kunde selbst ist.

MfG
duck313

Andrea Müller ist in diesem Kündigungszeitraum umgezogen und hat die Adresse Ihrer Mutter Sandra eingetragen, da sie noch mitten im Umzug zu ihrer Mutter war. Deshalb stand bei der Adresse Sandra Müller. Mir ist nur unverständlich warum der Anbieter nach Erhalt der Kündigung sich dazu nicht gemeldet hat, das die Kündigung fragen beinhaltet.
Nach 6 Monaten kam auf einmal von der Inkasso ein Schreiben mit noch offenen Forderungen die eingetrieben werden sollten.
Andrea Müller ist dann sofort zum Anbieter gefahren (Shop) und hat dem Mitarbeiter die Sache Telefonisch mit dem Kundenservice klären lassen. Der Herr vom Kundenservice bestätigte der Mitarbeiterin das alles in Ordnung sei, die Kündigung wäre Friestgerecht eingegangen und sie solle das Schreiben der Inkasso ignorieren, da der Fehler bei dem Anbieter liege, weil sie die Kündigung falsch abgelegt hätten und deshalb Inkasso eingeschaltet haben , sie würden das mit der Inkasso regeln.
Leider kam 3 Monate eine erneutes Schreiben das die Forderung noch immer bestehe und nun wurde der falsche Vorname als Begründung genannt, erst war die Begründung das kein Kündigungsschreiben vorliegen würde.

Aber kann man sich darauf nicht berufen, auch auf die Aussage des Kundendienstes,denn die Kündigung ist ja zugestellt.
Ich habe im netz viel darüber gelesen und da stand oft das es egal sei welcher Name hauptsache Kundennummer , Kündigungszeit und
Unterschrift

Ich habe dazu mal einen Rechtsberater gefragt und der meinte ich solle mit einer Feststellungsklage drohen.

Zum Thema wurde mE genug gesagt. Trotzdem kurz: Ich würde auch der Meinung folgen, dass die Kündigung nicht wirksam ist. Bin aber kein Jurist, daher ist das nur eine Meinung. Und warum da ein falscher Name stand ist aus Sicht der Gesellschaft egal. Er war einfach falsch.

Mich würde aber der Ausgang der Sache interessieren. Wäre schön wenn du denn (dann) posten würdest. (Vielleicht haben andere ja auch mal das Problem…)

fg

Dirk_P

Das ist unklar.

Wenn man umgezogen ist, wozu gibt man dann den Namen der Mutter an ?

Die Adresse ja mit dem Hinweis „Ich bin umgezogen“

Absender müsste allenfalls lauten

Andrea Müller
z.Zt. bei Sandra Müller
Blaumeisenweg 12

01234 Musterstadt

dann das Kündigungsschreiben mit Kundennummer und Unterschrift, am besten mit der vollen Unterschrift Andrea Müller (aber Müller allein würde reichen).

Noch besser wäre, wenn Sandra Müller überhaupt nicht auftaucht. Wenn man nämlich mitteilt, man sei umgezogen und nun unter "Blaumeisenweg 12 in Musterstadt zu erreichen.
Dann kann es auch keine Missverständnisse geben. Sandra Müller ist für den vertrag nämlich völlig unwichtig, kann nur verwirren, also weglassen.

Aus deiner Schilderung muss man doch annehmen, deine Kündigung hatte als Absender nur Sandra Müller.
Dann hat also eine Sandra Müller unter deiner Kundenummer gekündigt ?

Das geht rechtlich gar nicht und wäre ungültig, dazu hätte Sandra Müller eine Vollmacht belegen müssen, das sie in deinem Auftrag handelt.

MfG
duck313

Hallo Entlein,

Jetzt könnte aber Sandra Müller eine Vollmacht von Andrea Müller haben und vergessen haben diese mit zusenden. Das kann man ja noch nachholen :smile:
Aber kein falsches Datum bei der Vollmacht eintragen.

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter,

es ist auch mit so einer ‚später aufgefundenen‘ Vollmacht sehr wenig wahrscheinlich, dass aus dem Kündigungsschreiben selbst deutlich würde, auf welchen Vertrag es sich bezieht.

Schöne Grüße

MM

???

ReNo-Gehilfe? Student der Rechte im zweiten Semester?

Und? Ziehst Du die dann durch? Und was soll das Gericht da feststellen? Dass Du mit Deiner Mutter ein gemeinsames Rechtssubjekt bildest vielleicht?

Schöne Grüße

MM

Die Kundennummer ist Deiner Meinung nach kein Hinweis?

Hallo MM,

Wenn nur ein Vertrag besteht, sollte die Kundennummer ausreichen.

Das Gericht prüft im Rahmen einer Feststellungklage ob ein Rechtsverhältnis noch besteht, oder nicht.
Im Endeffekt wird es darauf ankommen, was das falsch befüllte Feld für eine Funktion hat (evtl. soll da nur der Absender rein, evtl. aber auch die Adresse des Inhabers des Vertrages, evtl. auch die Adresse des DSL Anschlusses) und ob der alleinige Fehler beim Vornamen für die Unwirksamkeit der Kündigung ausreicht, bzw. es dem Anbieter unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig macht, die Kündigung einwandfrei einem Vertrag zuzuordnen.

Wahrscheinlich wird der Anbieter aber mit einer Einigung kommen, sobald mit Rechtsweg gedroht wird.

Servus,

im vorliegenden Fall eher nicht, wo die Kündigung ausweislich der mit dem Kündigungsschreiben gemachten Angaben nicht von der Person kommt, die unter dieser Kundennummer einen Vertrag abgeschlossen hat.

Schöne Grüße

MM