Frau X hat einen DSL Telefon und Internet Vertag bei Anbieter XX.
Angenommen Frau x stirbt und lebte mit einem Famiienmitglied im selben Haushalt.
MUSS das Familienmitglied den Vertrag der verstorbenen Frau X uebernehmen ?
Dankeschön fuer die Informationen im voraus.
Hallo kgoesberlin,
es würde vermutlich davon abhängen, ob besagtes Familienmitglied gleichzeitig Erbe ist. Es ist nicht selbstverständlich, dass Verträge nach dem tot enden, und sollte eine Person A das Erbe von B antreten, so beinhaltet dieses Erbe auch Schulden und Verträge. Evtl könnte Abieter XX aber auch ein Sonderkündigungsrecht für solche Fälle einräumen. Das müsste dann in den AGBs stehen.
Gruß
apfelwein
läuft weiter
Frau X hat einen DSL Telefon und Internet Vertag bei Anbieter
XX.
Angenommen Frau x stirbt und lebte mit einem Famiienmitglied
im selben Haushalt.
MUSS das Familienmitglied den Vertrag der verstorbenen Frau X
uebernehmen ?
Rechtsnachfolger ist der Erbe. Bei diesen Dauerschuldverhältnissen wie DSL, Handy- oder Telefon aber auch Zeitschriftenabos laufen die Verträge weiter. Der Erbe ist an Stelle des Erblassers in den Vertrag eingetreten durch die Annahme des Erbes. Der Erbe kann die Verträge fristgerecht kündigen und muss solange auch zahlen. Es sei denn, der Vertrag sieht im Todesfall eine Sonderkündigungsmöglichkeit vor.
Alternativ kann der per Gesetz oder Testament bestimmte Erbe die Erbschaft ausschlagen und hat dann mit den Verträgen auch nichts mehr zu tun.
Dankeschön fuer die Informationen im voraus.
MfG
Weitergehende Frage:
Schmälern diese Verbindlichkeiten bis zum Ablauf des Vertrages dann auch die Erbmasse?
vnA
Eine sehr interessante Frage-
Da der Erbe dieses ja auch weiternutzen kann eigentlich nicht, aber da der Vertrag ja dem Verstorbenen gehoerte und noch bis Ende der Laufzeit eine Zeit vergeht, schmaelert es schon.
Oder wie ist dies genau gemeint???
Angenommen Frau x stirbt und lebte mit einem Famiienmitglied
im selben Haushalt.
MUSS das Familienmitglied den Vertrag der verstorbenen Frau X
uebernehmen ?
Sofern die AGB nichts anderes regeln: Vermutlich ja.
Das AG RÜsselsheim hat eine Kündigung aus wichtigem Grund in einem Fall anerkannt, wo der Anschlussnehmer im Altenheim lebte und die Aufrechterhaltung des Vertrages für die Erben nicht sinnvoll gewesen wäre (da sie selber einen Anschluss hatten und auch nicht ins Altersheim ziehen wollten).
In diesem Beispiel wäre ja der Vetrag weiterhin für den Erben (ist das überhaupt der Erbe, der da nun lebt) sinnvoll nutzbar.
Hier würde man raten, dem Netzbetreiber den Tod des Vertragsnehmers mit Hilfe einer Kopie der Sterbeurkunde nachzuweisen und um die Kündigung zu bitten. Freundlich fragen soll ja manchmal Wunder bewirken…
Weitergehende Frage:
Danke.
Schmälern diese Verbindlichkeiten bis zum Ablauf des Vertrages
dann auch die Erbmasse?
Nun, Verbindlichkeiten des Erblassers wirken auf das Erbe, wie Forderungen auch. Demnach müssten solche Verträge, in ihrer Gesamtheit, also bis zum Ablauf, das Erbe schmälern.
Wobei noch berücksichtigt werden könnte, ob einem der Erben hieraus ein Nutzen entsteht, welcher nicht zu Lasten der Miterben gehen könnte.
Z.B. Ein Erbe, Ehegatte, bewohnt weiterhin das Haus und nutzt auch den noch 18 Monate laufenden DSL-Vertrag.
MfG