Hallo Levay,
gut, zugegeben, es ist nicht völlig abwegig, einen WerkV anzunehmen.
Nee, bei einem Werkvertrag wird ein konkreter Erfolg
geschuldet. Wie
sollte der denn hier aussehen???
Der Zugang zum Internet natürlich.
Gut, das ist ein Punkt. Beim WerkV wird allerdings nur das eine Werk
geschuldet, bzw. der konkrete Erfolg. Würdest Du das aufrechterhalten
des Zugangs / der Zugangsmöglichkeit dann als fortgesetztes Werk oder
neues Werk o.ä. betrachten wollen?
Würde man wie du einen Dienstvertrag annehmen, müsste der
Internetzugang im Ergebnis gar nicht bestehen, geschuldet wäre
nur ein Tätigwerden, wie soll *das* denn aussehen? Der
Versuch, dem Kunden eine Online-Verbindung herzustellen…?
Na, ich finde, da machst Du es Dir ein wenig einfach. Das würde ja
weiter bedeuten, dass jeder jeden abzocken kann, indem er einen
DienstV abschliesst und dann sagt: sorry, hat leider nicht geklappt.
Denn das Tätigwerden muss natürlich auch tauglich sein bzw.
jedenfalls nicht von vornherein untauglich. Vereinbart ist ja auch
regelmäßig nicht der Versuch des Herstellens einer Internetverbindung
sondern die Herstellung einer Internetverbindung.
(Ist eine rhetorische Frage,
semantisch kann man das wohl konstruieren, aber das passt
nicht unter
den gesetzgeberischen Willen…)
Wieso nicht?
Zitat: Palandt, 63., Einf v § 631, Rn. 8 (Abgrenzung WerkV zu anderen
Verträgen, hier DienstV): „Nach der Dogmatik des BGB liegt das
entschiedende und meist auch praktisch brauchbare
Abgrenzungskriterium darin, dass beim DienstV das bloße Wirken, die
Arbeitsleistung als solche, beim WerkV dagegen die Herbeiführung
eines vereinbarten, (gegenständlich) fassbaren Arbeitsergebnisses.
Betrifft daher der Vertrag einen fest umrissenen
Leistungsgegenstand, liegt WerkV vor, eine allgemeine laufende
Tätigkeit spricht für DienstV (BGH NJW 00, 1107, 02, 595).“
Weiter: Palandt, 63., Einf v § 631, Rn. 29:
Telekommunikationsdienste sind idR DienstV, uU mit miet- &
werkvertraglichen Elementen (mwN, insbesondere CR 01, 37).
Das war halt auch so mein Gefühl, jedenfalls was Standardfälle/-
verträge bei Endverbrauchern angeht, so wie hier im Brett.
Gruß - Jaschiii