Dt. GmbH mit 12500 Euro Kapital

Hallo,

wenn man eine Einpersonen GmbH gründen möchte. Aber „nicht mehr als“ 12500 Euro Sachkapital aufbringen möchte. Wäre da nicht die Möglichkeit eine brit. ltd. zu gründen. Dieser zb seinen PKW (wert ca 12500 euro) zu überschreiben. Die ltd. und die nat. person als gesellschafter eintragen. die nat. pers. mit einem Kapital von 100 Euro und die ltd. mit dem Sachkapital.
So müsste bei einer eventuellen Haftung die ltd. ihren Fehlbetrag von ca. 12500 euro aufbringen und die nat. pers. wäre haftungsfrei mit nur 12500 euro Gesamteinsatz?

Geht das so einfach oder ist da ein Denkfehler drin?

Vielen Dank,

Victoria

Auch hallo.

Hallo,

wenn man eine Einpersonen GmbH gründen möchte. Aber „nicht
mehr als“ 12500 Euro Sachkapital aufbringen möchte. Wäre da
nicht die Möglichkeit eine brit. ltd. zu gründen.

Das kann man natürlich tun. Aber davor sollte man sich das hier zu Gemüte
führen: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/17.06.2005/1852…
(Quelle: jurablogs.com - suche nach ‚Limited‘)

Geht das so einfach oder ist da ein Denkfehler drin?

Was wohl zu vermuten ist. Aber man frage besser die Leute in ‚Existenzgründung‘.

HTH
mfg M.L.

Nochmal Hallo,

es geht mir ja nicht darum eine ltd. als tätiges unternehmen zu gründen, sondern vielmehr ein stillen gesellschafter ohne rechte zu erschaffen. d.h. die limited haftet eventuell nur für die restlichen 12500 euro und hat sonst nichts zu „tun“.
Die Vorteile einer dt. GmbH liegen dann auf der Seite der einzelnen Person. Diese hat die Sicherheit mit einem relativ geringen Kapitaleinsatz unter dt. Recht einer Haftbeschränkung ausgesetzt zu sein.
Du hast natürlich Recht, die aufgezählten Nachteile einer ltd. wirken dennoch, wenn auch nicht so stark wegen keiner Geschäftsaktivität.

Einen schönen Tag noch,

Victoria

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wenn man eine Einpersonen GmbH gründen möchte. Aber „nicht
mehr als“ 12500 Euro Sachkapital aufbringen möchte. Wäre da
nicht die Möglichkeit eine brit. ltd. zu gründen. Dieser zb
seinen PKW (wert ca 12500 euro) zu überschreiben. Die ltd. und
die nat. person als gesellschafter eintragen. die nat. pers.
mit einem Kapital von 100 Euro und die ltd. mit dem
Sachkapital.
So müsste bei einer eventuellen Haftung die ltd. ihren
Fehlbetrag von ca. 12500 euro aufbringen und die nat. pers.
wäre haftungsfrei mit nur 12500 euro Gesamteinsatz?

Hallo Victoria,

für mich sieht das ganze nach einer Ltd. und Co. KG aus.
Die Limited mit der Sacheinlage (PKW) von 12,5k ist dann der Vollhafter und die natürliche Person mit 100 Euro Einlage der Teilhafter.

Aber wo ist denn dann die GmbH bei deinem Konstrukt?

Wenn du eine GmbH gründen möchtest, dann brauchst du 25.000 Euro Kapital.
Eine Sachgründung kann mit 50% vorgenommen werden.
Die anderen 50% müssen dann bei Eintragung ins Handelsregister bereits eingezahlt worden sein.

Nochmal zu deinem Konstrukt.
Wieso gründest du nicht einfach eine Ltd. mit sagen wir mal 100 Pfund Stammeinlage?
Dann haftest du mit noch weniger :wink:

Wieso willst du denn unbedingt eine Haftungsbeschränkung haben?
Schon mal was von Durchgriffshaftung gehört?
Wenn du „krumme Dinger“ drehst - egal ob bei der Ltd. oder der GmbH - dann bist du so oder so dran :wink:

Gruß

Norbert

Hallo Norbert,

danke für deine Antwort.

für mich sieht das ganze nach einer Ltd. und Co. KG aus…

Nein es ist ja gerade der Sinn zwei haftungsbeschränkte Personen (nat. & jur.) zum Zwecke einer GmbH Gründung einzusetzen.

Aber wo ist denn dann die GmbH bei deinem Konstrukt?
Wenn du eine GmbH gründen möchtest, dann brauchst du 25.000
Euro Kapital.

Das Kapital muss aber nur zur Hälfte (des Mindeststammkapital) eingezahlt werden. Für den Rest haftet im „Fall der Fälle“ der jenige/ die jenigen Gesellschafter die noch nicht die volle Höhe eingezahlt haben (eben die ltd.)

Eine Sachgründung kann mit 50% vorgenommen werden.
Die anderen 50% müssen dann bei Eintragung ins Handelsregister
bereits eingezahlt worden sein.

Das ist bei einer Geldkapitalgründung so. Sachkapital muss vor der Anmeldung zur Eintragung ins HR bereits 100% eingezahlt sein.

Wieso gründest du nicht einfach eine Ltd. mit sagen wir mal
100 Pfund Stammeinlage?

Weil eine GmbH besser angesehen ist als eine Ltd.

Schon mal was von Durchgriffshaftung gehört?
Wenn du „krumme Dinger“ drehst - egal ob bei der Ltd. oder der
GmbH - dann bist du so oder so dran :wink:

Das ist ja die Frage ob „krumm oder nicht krumm“.

Danke für die Diskussion,

Victoria

Hallo,

ganz so geht es nicht!

GmbH mit Gesellschafter X und Ltd. wobei X schon Alleingesellschafter der Ltd. ist.

Insgesamt sind wohl nur 12.500 EUR vorhanden und es soll eine Haftung für die restlichen „verhindert“ werden.

Also müssten X und Ltd. 50/50 an der GmbH beteiligt werden und jeder würde die hälfte einzahlen.

Dann würde Ltd. UND X weiterhin mit 6.250 gegenüber der GmbH haften. Man kann keine GmbH Gesellschaftsanteile per „Start“ gegen Null übernehmen. Es müssen auf jeden Anteil 50% und auf das Mindeststammkapital 50% eingezahlt werden.

Jetzt könnte man hier bspw. die Ltd. mit 99% an der GmbH beteiligen und mit 1% den X, dann würde X 250,- Anteile übernehmen und müsste nur diese aufbringen. Das würde aber die GmbH wirklich von der Ltd. abhängig machen (Geschäftsführerbestellung!). Wenn allerdings hinter allem nur X steht, dann kein Problem. Aber, ich überlege gerade wie die Dividenden verteilt werden würden… 99% der Dividenden würden zuerst auf die Ltd. entfallen und müssten durch die Ltd. auf X „durchausgeschüttet“ werden. Da kenn ich mich aber nicht mit engl. company law aus.

Aber: Man würde hier ein Gesellschaftsrechtliches Konstrukt wählen, nur um einmalige Zahlung zu „verhindern“. Hier sollte man die Kosten der Maßnahme genau im Auge beachten.

12.500 EUR jetzt nicht haben, dafür aber ein paar 100 EUR für eine Ltd. Gründung ausgeben U N D jedes Jahr einen erhöhten administrativen Aufwand. Nicht zuletzt müssen ja auch für die Ltd. Abschlüsse gemacht werden und publiziert werden.

Last but not least: Wenn man das ganze Konstrukt macht, soll ja möglichst viel „Haftung“ in der Ltd. „kleben“ bleiben. Hier sollte man sich auch vorher genau über Institute wie Durchgriffshaftung der Ltd. schlau machen. Da die Ltd. über geringes Startkapital verfügt sind die Regelungen der Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter dahinter viel größer. Ggf. erkennt hier der insolvency act im schlimmsten Fall ein wrongful trading or ein abuse of company, dann wäre widerum X in der Haftung.

Man hat also nicht nur einmalig Probleme mit dem fremden Rechtskreis, sondern eigentlich andauernd.

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

danke auch für deine Antwort.

Insgesamt sind wohl nur 12.500 EUR vorhanden und es soll eine
Haftung für die restlichen „verhindert“ werden.

Ja so in der Art, Haftungsbeschränkung auf die ca. 12500 Euro und gleichzeitig Ansehen einer GmbH.

Also müssten X und Ltd. 50/50 an der GmbH beteiligt werden und
jeder würde die hälfte einzahlen.

Kann man ja im Gesellschaftsvertrag festlegen und ist da ziemlich flexibel.

Dann würde Ltd. UND X weiterhin mit 6.250 gegenüber der GmbH
haften. Man kann keine GmbH Gesellschaftsanteile per „Start“
gegen Null übernehmen. Es müssen auf jeden Anteil 50% und auf
das Mindeststammkapital 50% eingezahlt werden.

X müsste als Gesellschafter mindestens 100 Euro Einbringen und X hingeben den Rest in höhe von 24900. Einzahlen muss jeder 25% von Geldkapital bzw. 100% bei Sachkapital. Also also zahlt der X seine 100 voll ein und die ltd. die Sachen im Wert von 12500 euro auch voll. die restlichen 12400 euro bleibt die limited der gmbh „schuldig“ und muss diese erst im extremen fall bei eventuellen haftung einbringen.

Jetzt könnte man hier bspw. die Ltd. mit 99% an der GmbH
beteiligen …

Man kann doch im Gesellschaftsvertrag die Verhätnisse regeln und gibt somit der ltd. einen geringen beteiligungsgrad, so dass die administrativen aufwendungen der ltd. sehr gering sind.

12.500 EUR jetzt nicht haben, dafür aber ein paar 100 EUR für
eine Ltd. Gründung ausgeben U N D jedes Jahr einen
erhöhten administrativen Aufwand. Nicht zuletzt müssen ja auch
für die Ltd. Abschlüsse gemacht werden und publiziert werden.

Ich habe auch nciht vor eine GmbH auf dieser Grundlage zu gründen. Mir geht es nur darum ob solch eine Gründung mgl. ist. Ich bin auch der Meinung, dass der aufwand ziemlich hoch ist.

Danke dir,

Victoria

GmbH Gründung Einzelunternehmen
Hallo,

warum wird nicht statt einer GmbH ein Einzelunternehmen gegründet?

Einzelunternehmen sind auch anerkannt im deutschen Rechtsraum und außerdem geben die Banken grundsätzlich nur Kredite, wenn man persönlich dafür haftet oder anderweitige Sicherheiten mitbringt. Die Haftungsbeschränkung einer GmbH ist deshalb nicht so hoch einzuschätzen.

Viele Grüße
C.