Dt. Lohnsteuer bei Arbeitsstelle im Ausland

Hi,

Angenommen jemand hat eine Arbeitstelle im Ausland (z.B. China, Firmensitz Hong Kong, keine „Entsendung“), wie muß er vorgehen um sich von der deutschen Lohnsteuer befreien zu lassen?

mfg

Sebastian

Hi Sebastian,

man kann sich nicht von der deutschen Lohnsteuer befreien lassen.
Entweder ist man in Deutschland steuerpflichtig oder nicht.
Da Deutschland mit Hongkong kein Doppelbesteuerungsabkommen hat (das mit China gilt nicht für Hongkong) ist man also grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig, solange man in Deutschland wohnt.
Zieht man aber nach Hongkong, fällt die Steuerpflicht Deutschland weg, wenn man seinen Wonsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Hongkong verlegt hat.
In dem Jahr des Umzugs muss man allerdings noch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben, in der die deutschen Einkünfte und die Einkünfte aus Hongkong erklärt werden.
Auch die Einkünfte aus Hongkong werden dann hier noch besteuert, weil es eben kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Hongkong gibt.

Gruß

Peter

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