Die deutsche Staatsbuergerschaft wird ja u.a. durch das Abstammungsprinzip vererbt - wenn der Vater bzw. Vater vom Vater etc. bei der Geburt Deutscher war.
Ein haeufiger Grund warum ein Kind von einem deutschstaemmigen kein Deutscher mehr ist ist ja heute dass die deutsche Staatsbuergerschaft abgelegt wurde bevor das Kind geboren wurde.
Galt diese Regelung auch schon so im 19. Jahrhundert, d.h. musste z.b. ein Einwanderer in die USA im 19. Jahrhundert die deutsche Staatsbuergerschaft ablegen wenn er die amerikanische erlangte? Oder trat diese Regelung erst spaeter in Kraft?