Bei einem Vortrag hat die Referentin das Argument „Ich hab’ das zwar getan, du hast aber auch dies und das gemacht“ i.S. „Du bist ja selber nicht besser“ benutzt.
Sie meinte mit diesem Two - ? - Argument käme man nicht weiter.
Ich hab’ sie leider nicht genau verstanden und würde gerne wissen wie man dieses „Argument“ bzw. „Beschuldigung“ nennt. „Two“ war mit Sicherheit Bestandteil des Wortes.
Kennt hier Jemand diesen Ausdruck?
Danke für die Hilfe!
You Too? owT
kein Text
Tu Quoque Argument? owT
lgj.
Geltungsansprüche in der Kommunikation
Hi.
Inhaltlich ist diese Argumentation ziemlich kraftlos, sie sagt nichts zur Sache, sondern soll nur die Person des andern in Frage stellen. Dazu der Begriff „Wahrhaftigkeit“ aus der Diskurstheorie von Habermas:
http://www.gs.uni-heidelberg.de/sprache2/altwick2.htm
"Zusätzlich zur Verständlichkeit des Satzes muß eine gelingende Äußerung noch den drei weiteren Geltungsansprüchen genügen: „sie muß für die Beteiligten als wahr gelten, soweit sie etwas in der Welt darstellt, sie muß als wahrhaftig gelten, soweit sie etwas vom Sprecher Gemeintes ausdrückt, und sie muß als richtig gelten, soweit sie auf gesellschaftlich anerkannte Erwartungen trifft.“ Wie kann der Sprecher diese implizit mit seiner Aussage erhobenen Geltungsansprüche einlösen?
Zunächst zur Wahrhaftigkeit. Dieser universale Geltungsanspruch kann dadurch eingelöst werden, daß der Interpret dem Sprecher glauben schenkt aufgrund kommunikativer Erfahrung. Wie die Verständlichkeit ist auch die Wahrhaftigkeit kein diskursiv einzulösender Geltungsanspruch, da Wahrhaftigkeitsansprüche immer ein Vertrauen des Interpreten in die Glaubwürdigkeit des Sprechers voraussetzen. Habermas nennt dies „Glaubensgewißheit“: „Einer Person glauben heißt, daß ich ausschließe, daß sie nicht meinen könnte, was sie sagt“. Der Sprecher kann daher den Wahrhaftigkeitsanspruch nur in Handlungszusammenhängen einlösen.
Es bleiben noch die Geltungsansprüche der Wahrheit und der Richtigkeit. Wodurch bestimmt sich, ob der Satz „Alle Juristen lügen“ wahr oder falsch ist? Habermas? Wahrheitsverständnis kann an dieser Stelle nur kurz angedeutet werden, eine genauere Behandlung wird im dritten Teil erfolgen. Habermas vertritt die sog. Konsensustheorie der Wahrheit, nach der die Zustimmung aller Erkenntnissubjekte das Kriterium der Wahrheit sei. Dies überträgt sich analog auf die Richtigkeit normativer Aussagen. Beide Geltungsansprüche sind diskursiv einzulösen, das heißt, es müssen im Diskurs Begründungen und Argumente für die intersubjektive Anerkennungswürdigkeit der Äußerung vorgebracht werden können. Letztlich entscheidet der „eigentümlich zwanglose Zwang des besseren, weil einleuchtenderen Arguments“."
Gruß