Hallo,
das kommt auf die Anweisung an.
Ging es dabei um gemeinschaftliche Gruppenpflichten, also bspw. „Alle Kinder räumen jetzt den Gruppenraum auf!“, dann könnte mit dem Ausschluss bezweckt werden, dem Kind klar zu machen, dass es ohne Gruppenpflichten (Aufräumen) auch keine Gruppenrechte (Ausflug) in Anspruch nehmen darf.
Ging es dabei darum, dass das Kind überhaupt nicht gespielt hat, sondern permanent die anderen Kinder seiner Gruppe beim Spielen gestört hat (bspw. absichtlich in der Bauecke Sachen kaputt machen, danach absichtlich in der Puppenecke Sachen wegnehmen, allgemein also nicht gruppenadäquates Verhalten), dann könnte mit dem Ausschluss bezweckt werden, dass das Kind mal eine Weile aus der Gruppe herausgenommen wird, gerade auch bei Dingen, die an sich schön sind.
Handelte es sich aber um eine Einzelanweisung, die ausschließlich das Kind und nicht die Gruppe betraf (z.B. Hände waschen oder nicht so viel rennen oder was weiß ich), dann hat das eher keinen sinnvollen pädagogischen Effekt, außer dass das Kind halt bestraft wird. (Der schon angesprochene Sicherheitsaspekt ist aber natürlich trotzdem wichtig.)
Generell, würde ich sagen, ist so ein Ausschluss aus der Gruppe maßvoll dosiert in Ordnung. Ab und zu gibt es einfach Situationen, in denen das angemessen ist. War aber der Ausflug tatsächlich etwas ganz besonderes (Theater, Polizei besuchen, Eis essen gehen), also etwas, dass nicht einmal wiederholt werden wird, fände ich es schon zu hart.
Und sollte der Gruppenausschluss regelmäßig vorkommen, müsste man pädagogisch anders an das dann bestehende Problem herangehen.
Ich hoffe, geholfen zu haben,
liebe Grüße,
larymin