'Du kleines ... !'

die Tage hatten wir eine Diskussion wie folgender Fall aus arbeitsrechtlicher Sicht zu behandeln wäre:
Nehmen wir an der Angestellte A fährt mit B im Firmenwagen zu einem neuen Arbeitsort. Der Autofahrer D drängelt, hupt, blinkt weil A die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet. D überholt irgendwann unter Zeigen des Mittelfingers. An der nächsten roten Ampel will A den D zur Rede stellen und wird mit „Was ist? Du kleines Arschloch“ begrüsst. A schlâgt daraufhin dem D mit der flachen Hand auf die Schulter.
Über die Möglichkeit, Körperverletzung, Beleidigung waren wir uns schnell einig, evtl. auch noch ein Verkehrsverstoss durch Zeuge B belegt.
Allerdings haben A und B einen ziemlich pingeligen Arbeitgeber und A befürchtet nun abgemahnt oder fristlos entlassen zu werden. Würde eine derartige Sache zu einer fristlosen Entlassung reichen?
Ich bin der Meinung es reicht nicht zu einer fristlosen Kündigung, Abmahnung schon eher. Andere meinten, der Arbeitgeber könnte das schon machen.
Gruss
Rainer

Hi,

und A befürchtet nun abgemahnt oder fristlos entlassen zu
werden. Würde eine derartige Sache zu einer fristlosen
Entlassung reichen?

Quatsch. Ausnahme: Probezeit. Aber da brauchts eh keine Gründe.

Abmahnung schon eher.

Mit welcher Begründung? Arbeitszeitbetrug wegen nicht erforderlicher Selbstjustiz in Form der versuchten Belehrung des D während der bezahlten Autofahrt? Versuch ist es wert :wink:

A sollte sich aber ernsthaft überlegen, ob er Fahrer wie D zukünftig entweder anzeigt oder einfach ignoriert.

Gruß
Nils

Hi,

und A befürchtet nun abgemahnt oder fristlos entlassen zu
werden. Würde eine derartige Sache zu einer fristlosen
Entlassung reichen?

Quatsch. Ausnahme: Probezeit. Aber da brauchts eh keine
Gründe.

Wo ist der Zusammenhang zwischen Probezeit und fristloser Kündigung?

MfG

hmmm naja also wahrung der betriebsruhe ist schon ein guter Grund.Ich denke es hängt auch damit zusammen wie das verhalten am arbeitsplatz ist.sollten sich dort sollche „spielchen“ fortsetzen würde ich als arbeitgeber rigoros durchgreifen.da dies immer zu grüppchenbildung führt und zwangsläufig zu spannungen kommt.Aber ich denke wegen so einem einmaligen vorfall wird sich der arbeitgeber zu keinem arbeitsrechtstreit hinreissen lassen.

lg seb

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Wo ist der Zusammenhang zwischen Probezeit und fristloser
Kündigung?

MfG

da der Arbeitgeber ohne angabe von gründen in der Probezeit kündigen kann wie er lustig ist könnte er dieses recht in anspruch nehmen.aber ich denke nicht ausserhalb einer probezeit

Hallo!

Wo ist der Zusammenhang zwischen Probezeit und fristloser
Kündigung?

da der Arbeitgeber ohne angabe von gründen in der Probezeit
kündigen kann wie er lustig ist könnte er dieses recht in
anspruch nehmen.

Ich glaube, du hast da was nicht ganz verstanden.
Für eine außerordentliche Kündigung braucht es immer (!) besondere Gründe; das hat überhaupt nix mit der Probezeit zu tun!

VG