Hallo Katja!
In der Tat behilft man sich da am besten mit einem fakultativen Redundanzpronomen.
Bei Relativsätzen hat man sowieso meines Erachtens gar keine andere Wahl:
Da ist das vereinigende Redundanzpronomen als Ergänzung zum Relativpronomen sogar Pflicht, wenn die Bezugswörter in unterschiedlichen grammatischen Personen stehen:
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Ich und Peter, die wir das getan haben, (wir) müssen auch dafür geradestehen.
-
Du und Peter, die ihr das getan habt, (ihr) müsst auch dafür geradestehen.
-
_ Aber:
Claudia und Peter, die das getan haben, (sie) müssen auch dafür geradestehen._
Weil beide in der 3. Person Singular stehend, werden Claudia und Peter einfach zum entsprechenden Plural der 3. Person und dürfen im Relativsatz auch nicht durch das entsprechende Pluralpronomen »sie« wiederaufgenommen werden, da die Vereinigung beider dritter Personen im Singular schon perfekt durch das Relativpronomen »die« realisiert wird.
Im durch den Relativsatz gesplitteten Hauptsatz hingegen schadet es auch nicht, Claudia und Peter nochmals durch Redundanzpronomen »sie« aufzunehmen.
Trotz intensiven Suchens -sowohl auf canoo.net, als auch im Grammatik-Duden- habe ich dazu zwar keine Regel finden können, bin mir aber ziemlich sicher, dass es sich so verhält.
Gruß Gernot
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