Hallo an alle,
ich schreibe derzeit an einem Studiumsbeleg zum Thema: Unterschiede zwischen den Trägerschaften des Gesundheitswesens- kommunal, privat, freigemeinnützig.
Nun bin ich bei meinen Recherchen auf folgendes Problem gestoßen. Ich las, dass im Krankenhaussektor durch das Krankenhausfinanzierungsgesetzes seit 1972 alle Krankenhäuser dual finanziert sein müssen. Weiter hieß es einerseits sei das die Finanzierung der laufenden Kosten über die Krankenkassen und anderesseits die Investitionsfinanzierung über die Bundesländer. Dieser Fakt ist für mich nun der interessante, denn es war nicht eingegrenzt für welche Träger dies der Fall sei. Es ist also laut text davon auszugehen, dass dies für alle Trägerschaftsarten gilt. Ich dachte allerdings privat getragene Krankenhäuser würden von ihren Anteilseignern, also z.B. den GmbH´s finanziert, die freigemeinnützigen von den Kirchen ect. und NICHT den Bundesländern?
An dieser Stelle also die Frage: Werden ALLE KH egal welcher Trägerschaft von den Bundesländern mitgetragen oder war der Text einfach zu uneindeutig verfasst?
Ich würde mich auch sehr über allgemeine Literatur oder Web-adressen zum Thema freuen.
Liebe Grüße und vielen Dank für alle Antworten
Ballonfahrt