Duale Studenten: Sozialversicherung / Kindergeld

Duale Studenten: Rückzahlung Sozialversicherung 2010 / Kindergeld 2010?

Hallo zusammen,

im Jahr 2009 wurde durch ein Urteil (Urteil BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R) klar, dass „duale Studenten“ nicht sozialversicherungspflichtig sind. Diese Regelung sparte danach den Firmen, bei denen die dualen Studenten arbeiteten Geld und brachte den Studenten mehr Nettogehalt.

Diese Regelung „keine Sozialversicherungsprflicht mehr“ wurde von einigen Arbeitgebern der Studenten erst ab Oktober 2010 umgesetzt.
Studenten in diesen Firmen wird nun angeboten, dass diese Regelung rückwirkend bereits ab Januar 2010 oder sogar ab Termin des Urteils gelten soll/kann.
Für die Studenten würde das die Auszahlung der Arbeitnehmerbeiträge von mindestens 9 Monaten bedeuten *g*; sie müssten allerdings für diese Zeit den Krankenkassenbeitrag nachzahlen.

Was bedeutet das für das Kindergeld 2010?
Gilt die daraufhin in 2012 ausgezahlte Rückzahlung als Einkünfte/Bezüge in 2010,
oder gilt das als „mehr Einkommen in 2010“?
Bei Letzterem müsste neu überprüft werden, ob es für 2010 überhaupt KG geben kann, und in manchen Fällen wäre das KG (und alles, was für Eltern damit tariflich und steuerlich zusammenhängt) dann futsch.

Scöne Grüße
JK