Hallo,
im MV steht:
"Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen
Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses sämtliche fälligen Schönheitsreparaturen auf seine Kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen.
Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen (Kleinreparaturen) an den seinem häufigen und direkten Zugriff ausgesetzten Installationsgegenständen des Mietobjektes, wie z. B. für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, WC-Anlagen, Wasch- und Abflussbecken und sonstigen sanitären Einrichtungen sowie Fenster- und Türverschlüssen, Rolläden und Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Die Kosten sind für die Einzelreparatur auf 75 € einschließlich Nebenkosten und Mehrwertsteuer und für den Zeitraum eines Kalenderjahres auf 8 % der Jahresgrundmiete begrenzt. Bei Beginn des Mietverhältnisses nach dem 1.1. oder bei Beendigung vor dem 31.12. eines Jahres gilt eine zeitanteilige Berechnung nach Nutzungsmonaten."
Einzug vor 3,5 Jahren. Damals vom Vormieter die Wohnung mit Dübellöchern und Dübeln übernommen. So nach dem Motto „Passt schon, machen wir schon. Vielleicht passt ja das ein oder andere Loch für unsere Sachen!?“ Wurde aber nur mündlich mit dem Vormieter so per Handschlag vereinbart und dem Vermieter mitgeteilt, der das aber nicht schriftlich fixiert hat.
Jetzt selbst ausgezogen. Dübel und Dübellöcher auch so belassen.
Wohnung wurde vom Vermieter so abgenommen und im Protokoll steht „Alles in Ordnung“!
Danach wurde Wohnung den Nachmietern vom Vermieter übergeben. Die wollen jetzt, dass der Vormieter/wir, die Dübel entfernen und die Dübellöcher zuspachteln. Obwohl die von uns Deckenlampen, elektrische Heizthermostate, neuere Armaturen … übernommen haben.
Wie ist da jetzt die Rechtslage?
Müssen wir die Dübel noch entfernen und die Dübellöcher zuspachteln oder sind wir „fein raus“, weil im Protokoll ja steht, dass „Alles in Ordnung“ ist?
Könnte man auch spitzfindig sagen, dass "Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses sämtliche fälligen Schönheitsreparaturen auf seine Kosten fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen." nicht (mehr) auf uns zutrifft, weil "während der Dauer des Mietverhältnisses" ist ja nicht mehr, sondern es wäre ja jetzt nach unserem Mietverhältnis?!
Danke Euch.
GLG