Ich habe eine dubiose „Abmahnung“ inkl. Rechnung über 300 Euro erhalten, weil ich angeblich eine Seite namens kinox.to illegal genutzt haben soll (durch irgendein „Streaming“). Abgesehen davon, dass ich grundsätzlich keine Filme „streame“, ist mir total schleierhaft, was ich - falls ich überhaupt sporadisch auf dieser Seite war - dort gemacht haben soll, was als „Urheberrechtsverletzung“ geahndet werden kann. Man teilt mir nicht mal mit, WAS ich denn dort „gestreamt“ haben soll und in welchem Umfang.
Wie soll ich mich dazu verhalten?
Ein Ausschnitt aus der Email:
In vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firma Fox Searchlight Pictures mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Der Gegenstand unserer Beauftragung ist eine am 04.12.2017 über Ihre IP-Adresse begangene Urheberrechtsverletzung, auf der folgenden illegalen Streaming Plattform: Kinox.to
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017 (Aktenzeichen C–527/15, Pressemitteilung) sind die Handlungen der Nutzer, welche Kinofilme bzw. Serien aus illegalen Quellen streamen, rechtswidrig.
Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß § 113 TKG wurde mitgeteilt, dass die IP-Adresse mit Ihrer übereinstimmt. Somit haften Sie für die Urheberrechtsverletzung, welche unter Nutzung Ihrer IP-Adresse begangen wurde, zivilrechtlich.
Der Tatvorwurf ist einfach überhaupt nicht konkret und die „Zustellung“ per Mail ist völlig irrrelevant.
Antworte bloss nicht auf diese Mail und versorge die Betrüger damit nicht auch noch mit weiteren Daten.
Sortiere das unter Betrugsversuch ein und schiebs in den SPAM-Ordner.
Weiters spricht die geringe Summe von 300 Euro für eine gefälschte Abmahnung. Bei der Kanzlei anrufen kann aber gefährlich werden, da man dort (unbewusst) Informationen preisgeben kann, die die Gegenseite zusätzlich ausbeuten könnte.
DAS ist nicht mehr ganz so einfach, da es Webseiten oder Programme gibt, die im Hintergrund entsprechende Protokolle (z.B Torrent) verwenden. Womit man ungewollt doch als Anbieter von urheberrechtlich geschütztem Datenmaterial dasteht…
Danke für die Antworten. Ich hatte den Freaks gestern in einer Mail geschrieben, dass ihre Forderung „Unsinn“ sei und dass sie mir den Film nennen sollen, den ich angeblich gestreamt habe.
Darauf kam heute wieder nur eine stereotype Antwort:
Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen wurde festgestellt, dass die Ip Adresse mit Ihrer Wohnadresse übereinstimmt, so das Sie für die Urheberrechts-Verletzung zivilrechtlichhaften. Sie haben alle weiteren Details in der vorigen Mail. Anschauen von illegalen Streams ist rechtswidrig. Das bedeutet, dass sich jeder strafbar macht, der Filme oder Serien über einen illegalen Stream schaut. Denn ab sofort ist nicht nur die Bereitstellung oder Vervielfältigung, sondern auch die bloße Nutzung rechtswidrig. Die Richter gehen davon aus, „dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen“. Bitte halten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Zahlungsfrist ein, sonst sehen wir uns gezwungen, das Inkassobüro in Kenntnis zu setzen.
Ich habe zurückgeschrieben, dass ich endlich wissen will, welchen Film ich angeblich gestreamt habe und wie man beweisen will, dass ich von der Illegalität der Website hätte „wissen müssen“. Ich meide übrigens grundsätzlich illegale Websites. Hätte ich das also erkannt, wäre ich sofort wieder rausgezappt.
Der mich anschreibende (angebliche) Anwalt heißt (Zitat aus Mail):
Dr. Wolfgang Burger
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
LAWYERS INC LIMITED
Tel. +493021782722
Es gibt einen Anwalt gleichen Namens in Wien, der aber eine andere Telefonnummer hat.
…was so pauschal nicht stimmen dürfte: IP-Adresse – Wikipedia. Server werden z.B. wohl eher selten an andere Orte (und damit ermittelbare Adressen) umziehen.
Es ist ja erbärmlich zu sehen, zu welchen Höhenflüge das Team die inhaltliche Qualität hier gebracht hat. In dem Sinne, @M_L_ es ist nicht nur cool, irgendwas zitieren zu können, man muss den Inhalt auch lesen und verstehen können und in einen Kontext einordnen. Nimm einfach den vierten Satz des Artikels.
Nichts unterschreiben, nicht antworten. Solche E-Mails ignoriert man am besten konsequent. Erst wenn etwas per Post kommt, solltest du dich damit ernsthaft beschäftigen - aber selbst dann gilt, dass du erstmal nichts unterschreiben solltest. Spricht vorher selbst mit einem Anwalt.