Angenommen jemand zieht aus einer Wohnung aus und fordert vom seinem Vermieter eine Endabrechnung um die finanziellen Gegebenheiten so schnell wie möglich zu klären.
Da der Mieter bereits beim Einzug schlechte Erfahrungen mit der Betriebskostenabrechnung des Vermieters gemacht hat,
(er ist mitten in einem laufenenden Betriebskostenjahr
„01.10.2002“ eingezogen und hat, obwohl den Monat über fast nur Renovierungsarbeiten gemacht wurden, bis zur Betriebskostenabrechnung „31.10.2002“ schon Betriebkosten in Höhe von 160,-€ zahlen dürfen,!!!für eine Einraumwohung!!!)
jedenfalls fordert er bei Wohnungsauszug eine Endabrechung um solchen Draufzahlerkram zu entgehen.
Der Mieter zieht (nach ordentlicher Kündigung) nach ca. 2 Jahren Mietverhältnis am 31.01.2004 aus.
Nehmen wir weiter an die Wohnungsübergabe erfolgt reibungslos ohne Beanstandung, die Kaution wird ausgezahlt und der Mieter verbleibt mit dem Vermieter so, dass dieser eine Endabrechnung erstellt.
Der Mieter wartet einige Wochen und Monate und bekommt leider keine Post vom Vermieter. Der Mieter fragt in unregelmäßigen abständen beim Vermieter nach einer Endabrechung und bekommt keine konkrete Antwort.
Doch dann, o wunder, am 15.04.2005 findet er plötzlich einen Brief in seiner Post. Die Abrechnungen sind da. Nach über 1 Jahr und 4 Monaten nach dem Auszug.
Und nicht nur das.
Die Endabrechnung für das Betriebskostenjahr 2003 ist auch erst jetzt dabei. (natürlich auf das Datum 14.04.2004 datiert und mit einer Gutschrift von 27,33 €)
Jetzt fordert der Vermieter für den Zeitraum vom 01.11.03 bis 31.01.2004 eine Nachzahlung vom Vermieter in Höhe von 100,65 € ein. Die Vorausgezahlten Nebenkosten für diesen Zeitraum beliefen sich bereits auf 145,71€. Somit verlangt der Vermieter Betriebskosten für 3 Monate in Höhe von 245,71 €.
!!!für eine Einraumwohung!!!
Mal im Gegensatz dazu. Der Mieter zahlte für das komplette Betriebsjahr (vom 01.11.2002-31.10.2003) Gesamtbetriebskosten in Höhe von 555,61€.
Die Frage die der ehemalige Mieter nun hat ist:
Kann der Vermieter nach über 1 Jahr und 4 Monaten noch eine Betriebskostennachzahlung fordern? (wohlbemerkt, der Vermieter hat die Jahresabrechnung mit dem Datum 12.04.2005 datiert)
Zweite Frage: Kann der Vermieter den Wunsch des ehemaligen Mieters, eine sofortige Betriebskostenabrechnung zu erstellen, einfach so ignorieren?
Dritte Frage: ist es möglich die bereits gezahlten Betriebskosten für das besagte Jahr 2003 zurück zu fordern, da die sogenannte Jahresfrist abgelaufen ist?
Vierte Frage: würde es sich für den ehemaligen Miter lohnen zu klagen?