Hallo,
Herr X hat auf einer (äußerlich seriös auftretenden) Internetseite Software gekauft, welche den Computer schneller machen soll. Zu diesem Zweck lud er erstmal eine kostenlose Test-Scan-Software herunter, welche jetzt mit dem mittlerweile per eMail zugeschickten Aktivierungscode unter Verwendung eines Links freigeschaltet werden soll zur eigentlichen Anwendersoftware.
Allerdings, und das wußte Herr X natürlich nicht vorher, meldete sehr schnell ein Antispyware-Programm auf Herrn Xs Rechner, daß die downgeloadete Test-Scan-Software ein Fake sei und ansonsten eine mittelschwere Bedrohung für den Computer. Da stellt sich wohl zu Recht die Frage, ob ein Käufer unter diesen Umständen gezwungen ist, sein Geld vom Konto abbuchen zu lassen, denn unter diesen Umständen würde wohl niemand freiwillig die kostenlose Test-Scan-Software mit dem Aktivierungscode freischalten. Da die Freischaltung über einen Link erfolgen soll, bekommt ja die Betreiberfirma genau mit, wenn der Aktivierungscode nie ausgeführt wird. Und Geld kann man sich ja normalerweise von der Bank zurückbuchen lassen, nachdem es abgebucht wurde.
Wer kennt sich aus mit so einem Fall? Gibt es Referenz-Gerichtsurteile zu obiger Situation? Danke für Infos.
Rüdiger