Dubioser privater Darlehensvertrag

Sehr geehrter Experte!

Wie ich durch Zufall erfahren habe, haben meine weit über ihre Verhältnisse lebende Schwester (u.a. hoch belastetes Haus) und mein Schwager (seines Zeichens „Finanzberater“) 2001 mit meiner Mutter einen m.E. dubiosen Darlehensvertrag geschlossen.

Darlehensbetrag: ca. 77.000 Euro. Dieser Betrag soll in Raten von 511,- Euro/Monat als „lebenslange Rente“ („maximal jedoch 15 Jahre lang“) zurückfließen. Diese Raten sollen in einen Investment-Sparplan eingezahlt werden. Diesem Guthaben könne die Darlehensgeberin im Verlauf des Rückzahlungszeitraumes „jederzeit einen Betrag für sich selbst“ entnehmen.
Mehr ist nicht festgehalten.

Nun hat meine Mutter (mittlerweile fast 80) den Vertrag außerordentlich gekündigt, da ihr langsam dämmert, dass sie über den Tisch gezogen wurde (nach meiner Einschätzung wurde hier schlicht auf ihren Tod spekuliert). Auf ihre kürzliche Anfrage, wo das Geld denn überhaupt angelegt und welcher Betrag wann verfügbar sei, bekam sie statt einer konkreten Antwort erst nach langem und massivem Insistieren irgendwelche Kopien vorgelegt, aus denen für Laien nichts hervorgeht.

Meine Schwester wehrt sich vehement und mit anwaltlicher Hilfe gegen die Kündigung (die angekündigte Auflösung und Auszahlung der angeblich vorhandenen Depots verzögert sich immer wieder, sie habe ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und meine Mutter daher kein Recht zu kündigen etc. pp.).

Ein Verfahren scheint unvermeidbar. Meine Schwester weiß sehr wohl, dass meine Mutter in so einer Situation komplett überfordert wäre (nebenbei: Sie weiß nicht einmal, was ein Investment-Sparplan ist). Der Gegenanwalt hätte also leichtes Spiel.

Ich frage mich (und hiermit Sie als Fachmann) daher, ob es unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht sinnvoller wäre, das Vertrags-Konstrukt als solches unter die Lupe zu nehmen:
Da nicht bekannt ist, ob überhaupt bzw. wann und wieviel in irgendwelche Sparpläne eingezahlt wurde und bezüglich der Rückzahlung NICHTS geregelt ist, kann m.E. in der Praxis (anders als z.B. bei einer fremdfinanzierten Rentenversicherung, die ja durchaus auch via Investmentfonds laufen kann und bei der es sofort zu monatlichen Auszahlungen kommt) von einer „lebenslangen Rente“ keine Rede sein.
Der Vertrag dient m.E. lediglich zur (legalen?) Verschleierung der Tatsache, dass die Darlehensnehmer zur Rückzahlung weder bereit noch in der Lage sind.

Für Ihre fachliche Einschätzung der Rechtslage bedanke ich mich bereits im Voraus recht herzlich!

Mit freundlichen Grüßen, C.V.

Hallo Karin,

zunächst vielen Dank für deine Anfrage. Leider darf ich keine verbindliche Rechtsberatung erteilen, gerne gebe ich meine Einschätzung und mögliche Interpretationen dazu.

Also zuerst mal zum Vertrag

Wer hst den Vertrag geschlossen Schwester,Schwasger und Mutter quasi als privat PErson oder sind banken mit im Spiel? Es sind keine Zinssätze geregelt?

falls es ein privater vertrag ist gibt es keine Kündigungsfrist.

Die einzige Möglichkeit die ich rechtlich sehe ist die Anfechtung des Rechtsgeschäftes d.h ich müsst erklären und beweisem, dass bei vertragsschluss z.b. die unwissenheit, eine zwangslage, oder wesentliche nachteile verschwiegen oder absichtlich anders dargestellt worden sind (arglistige täuschung)

allerdings ist die frist bald abgelaufen,denn die Anfechtung ist ausgeschlossen , wenn seit der Willenserklärung zehn jahre verstrichen sind: s.u.:

Gem. § 124 BGB kann die Anfechtung einer nach § 123 BGB (arglistige Täuschung oder Drohung) anfechtbaren Willenserklärung nur binnen Jahresfrist erfolgen. Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der widerrechtlichen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Die Anfechtung ist jedoch gänzlich ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

Es kann sein, dass diese Frist gehemmt werden kann, das erklärt euch aber ein anwalt.

Ihr sollte in keinem Fall argumentieren z.B: deine Mutter dachte dass… am Ende Summe X herauskommt o.ä. das ist ein sogenannter Motiv- oder Kalkulationsirrtum dieser schließ eine Anfechtung aus.

d.h. statt einer Kündigung müsst ihr das gesamte Rechtsgeschäft anfechten, ist das erfolgreich, dann wird das Geschäft rückwirkend (ex tunc) vernichtet, d.h. es hat nie bestanden… soweit die theoretische Möglichkeit.

natürlich hat sie eine sorfaltspflicht sich zu erkundigen was mir dem Geld passiert ist genauso hat deine schwester die pflicht sie zu informieren.

aber es muss zunächst gepüft werden, ob diese Rechtsgeschäft überhaupt rechtl. gültig ist also ihr müsst es anfechten , wenn es nicht schon zu spät ist…

ich hoffe ich konnte etwas Licht ins dunkel bringen

melde dich bitte nochmal wir können gern weiter diskutieren vielleicht finden wir ja eine Möglichkeit

LG MArio

hab eben gelesen,dass der vertrag 2001 geschlossen wurde. demnach sind wir noch innerhalb der frist und können anfechten. :smile: Allerdings müssen wir das stichhaltig beweisen können… vielleicht fällt uns was ein.

für die wirksame Anfechtung ist folgendes ewrfoderlich.

  1. die fristgerechte Anfechtungserklärung
  2. die Begründung der Anfechtung (Anfechtungsgrund)

ggf. können aus bereicherungsrechlticher sicht ebenfalls Anspüche (beider Seiten) geltend gemacht werden (wegfall des Rechtsgrundes wg. Anfechtung)

wenn man es sehr weit auslegt köme ggf. eine sittenwirdrigkeit in betracht, falls nachweislich auf den Tod der Mutter spekuliert wurde , dass ist allerdings schwer nachzuweisen.

auch ein widerruf wegen „groben undanks“ könnten durch die Familiäre Beteiliung eine Rolle spielen.

man könnte deiner schwester auch unterstellen Sie hätte die Unwissenheit deiner Mutter ausgenutzt … um ihre finanzielle Situation zu verbessern. da das Geschehen aber schon 9 jahre her ist wird es schwierig da etwas nachzuweisen…

Allerdings frage ich mich schon wenn déin schwager Finanzberater ist, wieso steht dann deine schwester finanziell eher schlecht da?

LG aus dem Schwarzwald

Hallo,
da ich eigentlich den genauen Text des Vertrages sehen müsste, um 100% richtig antworten zu können, kann ich nur globale Auskunft geben. Solche Verträge sind normaler weise möglich und schon gar nicht nach so langer Zeit anfechtbar. Da die Summen tatsächlich monatlich zurückbezahlt werden, frage ich mich nur, ob diese Forderung nicht vererbbar war oder ist.
Aus meiner Erfahren werden so auch viele Immobilien verkauft und in solchen Fällen auch auf einen frühen Tod der Verkäufer gehofft. Das geht aber dann völlig daneben, wenn solche Personen bis 99 Jahre alt werden. Auch (einige viele) solche Fälle sind mir bekannt.
Ich kann, ohne genaue Angaben zu haben, von einem Gerichtsverfahren nur abraten.
MfG
PB

Hallo Peter!

Herzlichen Dank für das rasche Feedback!

Leider kann ich den Vertrag nicht scannen, habe aber alle „Essentials“ zitiert; mehr wurde wie gesagt nicht geregelt.

Ich dachte auch nicht unbedingt an eine Anfechtung wg. (z.B.) arglistiger Täuschung (die Arglist dürfte schwer zu beweisen sein, wenngleich sie familienintern – ich kenne meine Pappenheimer! – klar ist).

Aber was, wenn dem Darlehensgeber überhaupt nicht klar war, WAS er da eigentlich unterschreibt (d.h. die Konsequenzen nicht durchschaut)?

Meine Mutter ist leider nicht die Hellste (das weiß meine Schwester natürlich). Sie dachte, sie bekäme jeden Monat 511 Euro aufs Konto – und ihr Kredit würde von den beiden irgendwo (für deren Zwecke) angelegt (sie hat eh keine Ahnung, was ein Sparplan ist, geschweige denn Investments…).

Letztlich hat sie schlichtweg „nix verstanden“ – und genau darauf hat meine Schwester gebaut! Meine Mutter dachte, sie bekäme auf diese Art einen monatlichen Zuschuss zu ihrer kargen Rente. Der Vertrag ist aber so „gestrickt“, dass sie die eben NICHT bekommt. Stirbt sie, ist ihr Erspartes futsch – so die insgeheime Rechnung meiner lieben Verwandtschaft!
Die Frage ist nun, wie man dieser Machenschaft gerichtlich beikommen kann.

Dass die Raten tatsächlich regelmäßig zurück- bzw. eingezahlt wurde, ist SEHR fraglich; die vorgelegten „Beweis“-Dokumente waren mehr als lückenhaft und wenig aufschlussreich (u.U. hat mein Schwager sie selbst am PC erstellt).

Mit einem Immobilenkauf auf Rentenbasis o.ä. hat das Ganze übrigens nicht zu tun.

Fällt Ihnen vor dem Hintergrund dieser Informationen evtl. noch etwas ein?
Ich wäre für jeden Tipp dankbar!

Mit freundlichen Grüßen, Karin

Hallo Mario!

Erst mal recht herzlichen Dank für deine prompte Antwort!
Bist du Anwalt? Du scheinst dich jedenfalls SEHR gut auszukennen.

Auch ich habe mich über verschiedene Optionen informiert (und weiß zudem als langjährige Schöffin, wie Gerichte so „ticken“ bzw. funktionieren).

Zu deinen Gedankengängen:

Der Vertrag wurde zwischen Schwester, Schwager und Mutter als Privatpersonen geschlossen. Aus diesem Grund (Familienmitglieder) hat meine Mutter (gutmütig, aber nicht die Hellste :wink: auch keine Zinsen verlangt.

>> falls es ein privater Vertrag ist gibt es keine Kündigungsfrist. > natürlich hat sie eine Sorgfaltspflicht sich zu erkundigen was mit dem Geld passiert ist > Genauso hat deine Schwester die Pflicht sie zu informieren. > Ggf. können aus bereicherungsrechtlicher Sicht ebenfalls Ansprüche (beider Seiten) geltend gemacht werden. > Wenn man es sehr weit auslegt, käme ggf. eine Sittenwidrigkeit in Betracht, falls nachweislich auf den Tod der Mutter spekuliert wurde, das ist allerdings schwer nachzuweisen. > Auch ein Widerruf wegen „groben Undanks“ könnte durch die familiäre Beteiligung eine Rolle spielen. >>
Kaum: Bis zur Rückforderung hat sie meine Mutter nachweislich unterstützt (im Haushalt etc.).

>> Man könnte deiner Schwester auch unterstellen, sie hätte die Unwissenheit deiner Mutter ausgenutzt … um ihre finanzielle Situation zu verbessern. > Allerdings frage ich mich schon, wenn dein Schwager Finanzberater ist, wieso steht dann deine Schwester finanziell eher schlecht da?

Hallo Mario!

Bist du Anwalt? Du scheinst dich jedenfalls SEHR gut
auszukennen.

Danke für die Blumen :smile: bin Ökotrophologe von Beruf
und derzeit im Stuttgarter Raum in der Beratung tätig.
wir hatten während des Studium eine juristische Grundausbildung…

das „gute“ an der sache ist, dass es sich um eine privatrechtliche sache ahndelt und wir uns nach dem BGB richten können. was wurde denn als kündigungsfrist vereinbart?

Anfechtung? Wie willst du eine arglistige Täuschung
BEWEISEN???

*lol* hat nix mir *gaga* zu tun. Im Gesetz heisst es "… unter Ausnutzung der Unwissenheit… usw.

der Vorteil ist dass es sozusagen 2:1 steht uns deine mutter durch diese Rechtsgeschäft in diesem sinne benachteiligt ist. Allerdings ist sie voll geschäftsfähig.

wir können also den Vertrag Anfechten.

über den beweis können wir noch diskutieren da gibt es sicher anhaltspunkte

>> natürlich hat sie eine Sorgfaltspflicht sich zu erkundigen
was mit dem Geld passiert ist > Genauso hat deine Schwester die Pflicht sie zu informieren.
> Ggf. können aus bereicherungsrechtlicher Sicht ebenfalls
Ansprüche (beider Seiten) geltend gemacht werden.

Hallo,
mein Rentenbasisverbleich war z.B. aus meiner gängigen Praxis. Das jeder Vergleich hingt ist auch klar. Fest steht aber, dass ich keine Möglichkeit sehe, diese Sache irgendwie zu Ihren Gunsten zu drehen. Gegen „Dummheit“ ist halt kein Kraut gewachsen. Im Gesetz gibt es allenfalls die § über „Treu und Glauben“. Der passt aber nicht auf dumme Verträge, sondern nur auf arglistige oder evtl. belegbare sonstige Täuschungen.
Tut mir leid, ich sehe keinen Weg, hier etwas zu retten.
MfG
PB

Hallo Peter!

Nochmals recht herzlichen Dank für dein Feedback.

Ist dieser Fall denn aber wirklich vergleichbar mit einem Immobilienerwerb auf Rentenbasis (der ja im Übrigen auch notariell beglaubigt werden muss, so dass hinterher niemand der Beteiligten sagen kann, er habe von nichts gewusst ??

Wie gesagt: Dies war ein rein privater Darlehensvertrag. Welche „Dummheit“ hat meine Mutter denn begangen? Dass sie nicht durchschaut hat, dass sie bei diesem windigen Konstrukt aus monatlicher Rente einerseits und Einzahlung der Tilgungsraten in einem Investment-Sparplan andererseits die zugesagte Rente nie bekommen wird??

Was wäre z.B. mit §123 BGB (Kommentar):
“… Täuschung durch Unterlassen setzt Aufklärungspflicht voraus: Eine solche Aufklärungs-pflicht besteht nach Treu und Glauben hinsichtlich solcher Umstände, die für die Willensentscheidung des anderen Teils erkennbar von Bedeutung sind, und über die nach der Verkehrsanschauung Aufklärung auch ohne besondere Frage erwartet wird sowie über solche Umstände, die den Vertragszweck vereiteln oder erheblich gefährden können. Zudem ergeben sich Aufklä-rungspflichten aus besonderen Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnissen.“

Fakt ist: Meine Mutter wurde getäuscht, WEIL die Gegenseite wusste, dass sie etwas dumm ist (meine Schwester wird natürlich versuchen, das Gegenteil zu beweisen). Fakt ist ferner: Sie erhält die versprochene Rente NICHT. (Ganz anders als bei dem o.e. Immobilienerwerb: Dort erhält er Verkäufer die monatliche Leibrente ab Vertragsschluss - und könnte gegen den Erwerber vorgehen, falls die Zahlungen ausbleiben).

Was hast du denn in deiner Praxis erlebt? Welche „Dummheit“ kann ein Immo-Verkäufer begehen, so dass er trotz Vertrag KEINE Rente bekommt (und das Ganze dann auch noch legal, also nicht anfechtbar ist) ??
Bin gespannt auf deine Erfahrungen!

Soviel für heute. Beste Grüße und einen schönen Start in die Woche, Karin