Dubioses privates Darlehen

Liebe/-r Experte/-in,

Wie ich durch Zufall erfahren habe, haben meine weit über ihre Verhältnisse lebende Schwester (u.a. hoch belastetes Haus) und mein Schwager (seines Zeichens „Finanzberater“) 2001 mit meiner Mutter einen m.E. dubiosen Darlehensvertrag geschlossen.

Darlehensbetrag: ca. 77.000 Euro. Dieser Betrag soll in Raten von 511,- Euro/Monat als „lebenslange Rente“ („maximal jedoch 15 Jahre lang“) zurückfließen. Diese Raten sollen in einen Investment-Sparplan eingezahlt werden. Diesem Guthaben könne die Darlehensgeberin im Verlauf des Rückzahlungszeitraumes „jederzeit einen Betrag für sich selbst“ entnehmen.
Mehr ist nicht festgehalten.

Nun hat meine Mutter (mittlerweile fast 80) den Vertrag außerordentlich gekündigt, da ihr langsam dämmert, dass sie über den Tisch gezogen wurde (nach meiner Einschätzung wurde hier schlicht auf ihren Tod spekuliert). Auf ihre kürzliche Anfrage, wo das Geld denn überhaupt angelegt und welcher Betrag wann verfügbar sei, bekam sie statt einer konkreten Antwort erst nach langem und massivem Insistieren irgendwelche Kopien vorgelegt, aus denen für Laien nichts hervorgeht.

Meine Schwester wehrt sich vehement und mit anwaltlicher Hilfe gegen die Kündigung (die angekündigte Auflösung und Auszahlung der angeblich vorhandenen Depots verzögert sich immer wieder, sie habe ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und meine Mutter daher kein Recht zu kündigen etc. pp.).

Ein Verfahren scheint unvermeidbar. Meine Schwester weiß sehr wohl, dass meine Mutter in so einer Situation komplett überfordert wäre (nebenbei: Sie weiß nicht einmal, was ein Investment-Sparplan ist). Der Gegenanwalt hätte also leichtes Spiel.

Ich frage mich (und hiermit Sie als Fachmann) daher, ob es unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht sinnvoller wäre, das Vertrags-Konstrukt als solches unter die Lupe zu nehmen:
Da nicht bekannt ist, ob überhaupt bzw. wann und wieviel in irgendwelche Sparpläne eingezahlt wurde und bezüglich der Rückzahlung NICHTS geregelt ist, kann m.E. in der Praxis (anders als z.B. bei einer fremdfinanzierten Rentenversicherung, die ja durchaus auch via Investmentfonds laufen kann und bei der es sofort zu monatlichen Auszahlungen kommt) von einer „lebenslangen Rente“ keine Rede sein.
Der Vertrag dient m.E. lediglich zur (legalen?) Verschleierung der Tatsache, dass die Darlehensnehmer zur Rückzahlung weder bereit noch in der Lage sind.

Für Ihre fachliche Einschätzung der Rechtslage bedanke ich mich bereits im Voraus recht herzlich!

Mit freundlichen Grüßen, C.V.

Hier handelt es sich um ein tatsächlich mit argwöhnischen Augen zu betrachtendes Finanzkonstrukt ähnlich der "Schnee - Gruppe), die einzig und allein als „Provisionsoptimierungskonzept“ dient. Jedoch: Ein Berater im Versicherungs - und Finanzwesen (egal welcher Art) hat grundsätzlich ein Beratumngsprotokoll über den Abschluss einer Versicherung (nötige Qualifikation Zulassung IHK) zu führen. Warum, mit welchem Vorteil für den Versicherten, warum wurde aus Sicht des Beraters diese Entscheidung getroffen. Das gleiche gilt hier ebenso für die Kreditvermittlung und das Investment (nötige Qualifikation: Dringend Zulassung nach §34c) bzw. hier für das gesamte Konstrukt.

Es kann in diesem Fall keine ordentliche Begründung geben um die hohe Kostenstruktur (Kosten der Lebensversicherung, Kosten des Darlehens, Kosten des Investments, voraussichtliche Lebensdauer der Dame und die Möglichkeit, das Darlehen bis zum Ableben bezahlen zu können) zu rechtfertigen.

Ich denke, hier wird jeder Anwalt, der sich in dem Sektor auskennt allein schon die Einrede des Haustür - und des Koppelgeschäftes zur Geltung bringen können und vor jedem Gericht gewinnen.

Ich kann in diesem Fall die Kanzlei Bach Sievers und Zarth (Hannover) empfehlen. Dr. Vokler Friedhoff ist ein absoluter Spezialist auf dem Finanzsektor.

Gruß
Der Gehrke