Liebe/-r Experte/-in,
Wie ich durch Zufall erfahren habe, haben meine weit über ihre Verhältnisse lebende Schwester (u.a. hoch belastetes Haus) und mein Schwager (seines Zeichens „Finanzberater“) 2001 mit meiner Mutter einen m.E. dubiosen Darlehensvertrag geschlossen.
Darlehensbetrag: ca. 77.000 Euro. Dieser Betrag soll in Raten von 511,- Euro/Monat als „lebenslange Rente“ („maximal jedoch 15 Jahre lang“) zurückfließen. Diese Raten sollen in einen Investment-Sparplan eingezahlt werden. Diesem Guthaben könne die Darlehensgeberin im Verlauf des Rückzahlungszeitraumes „jederzeit einen Betrag für sich selbst“ entnehmen.
Mehr ist nicht festgehalten.
Nun hat meine Mutter (mittlerweile fast 80) den Vertrag außerordentlich gekündigt, da ihr langsam dämmert, dass sie über den Tisch gezogen wurde (nach meiner Einschätzung wurde hier schlicht auf ihren Tod spekuliert). Auf ihre kürzliche Anfrage, wo das Geld denn überhaupt angelegt und welcher Betrag wann verfügbar sei, bekam sie statt einer konkreten Antwort erst nach langem und massivem Insistieren irgendwelche Kopien vorgelegt, aus denen für Laien nichts hervorgeht.
Meine Schwester wehrt sich vehement und mit anwaltlicher Hilfe gegen die Kündigung (die angekündigte Auflösung und Auszahlung der angeblich vorhandenen Depots verzögert sich immer wieder, sie habe ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und meine Mutter daher kein Recht zu kündigen etc. pp.).
Ein Verfahren scheint unvermeidbar. Meine Schwester weiß sehr wohl, dass meine Mutter in so einer Situation komplett überfordert wäre (nebenbei: Sie weiß nicht einmal, was ein Investment-Sparplan ist). Der Gegenanwalt hätte also leichtes Spiel.
Ich frage mich (und hiermit Sie als Fachmann) daher, ob es unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht sinnvoller wäre, das Vertrags-Konstrukt als solches unter die Lupe zu nehmen:
Da nicht bekannt ist, ob überhaupt bzw. wann und wieviel in irgendwelche Sparpläne eingezahlt wurde und bezüglich der Rückzahlung NICHTS geregelt ist, kann m.E. in der Praxis (anders als z.B. bei einer fremdfinanzierten Rentenversicherung, die ja durchaus auch via Investmentfonds laufen kann und bei der es sofort zu monatlichen Auszahlungen kommt) von einer „lebenslangen Rente“ keine Rede sein.
Der Vertrag dient m.E. lediglich zur (legalen?) Verschleierung der Tatsache, dass die Darlehensnehmer zur Rückzahlung weder bereit noch in der Lage sind.
Für Ihre fachliche Einschätzung der Rechtslage bedanke ich mich bereits im Voraus recht herzlich!
Mit freundlichen Grüßen, C.V.