ich lese gerade das Buch “Der unendliche Plan“ von Isabel Allende, das teilweise in einem mexikanisch dominierten Stadtteil von Los Angeles handelt. Die Hauptperson des Buches fordert dabei als junger Mann einen anderen zu einem Duell heraus, das folgendermaßen stattfindet:
Beide stellen sich neben einem Zuggleis auf. Als sich ein Zug nähert, müssen sie im letztmöglichen Moment vor dem Zug das Gleis überqueren. Ergebnis: Der Herausforderer, der das schon seit Jahren als Hobby hat und entsprechend trainiert ist, erreicht die andere Seite unbeschädigt, während sein Gegner zerfetzt wird.
Sich zu duellieren ist bei uns verboten. Wenn aber bei uns jemand sich in dieser Form duellieren würde:
Wäre das strafbar? Wenn ja, als was?
Mord?
Todschlag?
Beihilfe zu ?
Oder wäre das straffrei? Anders als bei einem klassischen Duell mit Waffen hat der Überlebende seinem Gegner persönlich ja keinen Schaden zugefügt.
Da eine Notbremsung, den Fahrgästen körperlichen Schaden zufügen kann, …
also ich denke das ist so selbstverständlich, dass man das nicht darf, dass mich die Frage schon etwas verwundert?
oder soll dir wer die Paragrafen heraussuchen?
Was passiert in deiner Phantasiegeschichte wenn beide überleben?
Abgesehen davon, dass mich auch interessieren würde, was der Gewinner davon hab bzw. was mit dem Verlierer passiert, wenn es ihn nicht zerfetzt. Das erinnert mich ein wenig an Weltrekordversuch im Tieftauchen…
gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr allemal. Wenn der Tod, der bei Suizid als Verfahrenshindernis greift, entfällt, steht in dem Fall einer Verurteilung nichts im Weg. Zumal nach Abs. 2 auch der Versuch ausdrücklich strafbar ist - was den / die Überlebenden in jedem Fall trifft, unabhängig davon ab wann man jetzt den Eingriff definieren würde.
Der Straftatbestand heißt „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-,
Schiffs- und Luftverkehr“ und wir finden ihn in § 315 StGB.
Da er bei einem Pistolenduell wohl nicht nach der Waffenscheinpflicht gefragt hätte, geht es ihm wohl eher darum, ob der Sieger irgendwie strafrechtlich für den eventuellen Tod des Verlierers belangt werden könnte…
Ein anderes Beispiel wäre das Russische Roulette, der Verlierer drückt ja selbst ab, ist der Gewinner irgendwie verantwortlich?
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB).
Für den Tod/die Verletzung des „Kontrahenten“ kann der andere nur dann verantwortlich gemacht werden, soweit eine Garantenpflicht besteht.
Auch wenn der Fragesteller gar nicht in diese Richtung gedacht hat (was mich schon die ganze Zeit beim Mitlesen stört), möchte ich nochmal an das erinnern, was schon gesagt wurde:
Neben der Verantwortung für den ganzen Sachschaden käme natürlich auch noch der Tod/die Verletzung von Personen, die sich in der Bahn befunden haben. Dafür müssten sich die Täter so ganz nebenbei schon verantworten - also ggf. mehrere Tötungs-/Verletzungsdelikte.
Nur im Interesse der Getöteten/Verletzten wünsche ich mir dann auch, dass Beide überleben … um sich den Rest ihres Lebens dann sinnvoll mit der Abstotterung der Schmerzensgeldsummen die Zeit zu vertreiben …