Na ihr werdet bestimmt den Kopf schütteln und denken, das so eine Frage „nur“ von einer Frau kommen kann…und Richtig, die Frage wurde an einem „Damenkränzchen“ aufgeworfen und lässt mir seither keine Ruhe mehr ))!
Nun zur Frage:
Wie steht das heute, wenn sich zwei Leute duellieren würden?
Ich meine damit so richtig, wie: „wir treffen uns Morgen um 7 Uhr hinter dem 3. Wald links und jeder bringt 2 Zeugen mit“ oder so wie im „wilden Westen“, dann wird aufeinander geschossen und einer bleibt tot liegen… wie ja erwartet…!
Ist nun der andere oder die Zeugen dafür zur Verantwortung zu ziehen und für was? Jeder wäre ja das gleiche Risiko eingegangen, also eigentlich kein Totschlag oder ähnliches nach meinem Begriff? … und die Zeugen, würden die drankommen wegen unterlassener Hilfeleistung oder ähnlichem? Das ganze wäre ja wirklich bei klarem Verstand und wissentlich das einer dabei Sterben kann, abgelaufen und jeder hätte sich ja davor „drücken“ können und jeder ist das gleiche Risiko eingegangen.
Oder wie ist das bei „Russischem Roulet“? Wären da die Zuschauer strafbar?.. z.B. „Mithilfe bei Selbstmord“???
Eine sehr neugierige Gabi ist gespannt auf Antworten
bei einem Duell haben die beiden Duellanten nicht zwingend Tötungsabsicht. Wenn ein Teilnehmer dieses Duell dennoch nicht überlebt, handelt es sich um eine fahrlässige oder eventuell grob fahrlässige Tötung, wenn der Überlebende die Gefahr der Tötung erkannt und billigend in Kauf genommen hatte.
Natürlich ist auch ein Sachverhalt denkbar, in dem ein Duellant den Vorsatz hatte, den anderen umzubringen.
Dann hätten wir es mit einem Mord zu tun, da der Umstand eines Duells als niedriger Beweggrund angesehen werden kann.
Die Strafrechtsreform von 1969 hat die Strafvorschriften über den Zweikampf abgeschafft, weil sie keine praktische Bedeutung mehr hatten.
Ein Duell mit Todesfolge würde also als Totschlag bestraft.
Die Zeugen dieser Handlung würden auf beiden Seiten als Mittäter behandelt und ebenfalls bestraft.
bei einem Duell haben die beiden Duellanten nicht zwingend
Tötungsabsicht.
Ein klassisches Duell hat immer Tötungsabsicht. Nur einer von beiden kann übrig bleiben und so seine Ehre retten. Wenn beide überleben, wäre der Unverletzte nicht ausreichend gerächt, und der Verletzte endgültig entehrt.
Das ist nicht unbedingt richtig. Das Duell bedeutete nicht, dass ein "Teilnehmer dem anderen unbedingt den Tod wuenschte, um selbst seine „Ehre“ erhalten zu wissen. Eigentlich ist es eher eine dumme Mutprobe. Einer wirft dem anderen den Handschuh zu und bla, bla, bla…die Frage der Ehre wird dabei eigentlich nicht durch den Tod entschieden, sondern eher durch die Frage: „Hat mein Gegenueber den Mut, den Schusswechsel zu ertragen; ist er eine Memme, oder wagt er es, dem Tode ins Auge zu sehen?“. Dabei muss die Hoffnung, seinen Gegenueber wirklich tot sehen zu koennen, nicht immer eine Rolle gespielt haben.
Ohne das ganze jetz hier weiter ausspinnen zu wollen zum Thema Vorsatz in diesem Zusammen hang reicht der sogenannte bedingte Vorsatz aus. Dieser liegt vor wenn der Täter nach der sog Frankschen Formel unter der Prämisse handelt:" Na wenn schon, dann ist es mir auch egal." D.h. wenn er billigend den Tot des anderen in Kauf nimmt, handelt er vorsätzlich.
Abgesehn davon ist der hier aufgeworfene Fall ausserordentlich kompliziert, da nach der Tatbestandsmäßigkeit, so man diese bejaht, ja noch die Rechtswidrigeit und die Schuld zu prüfen sind - liegt hier evtl Notwehr vor??? Oder am Ende gar ein übergesetzlicher entschuldigender Notstand???
Da meine Prüfungen jetzt schon über 2 Jahre vorbei sind habe ich mich erst gar nicht in das Thema eingeklinkt, die Grundfrage lässt sich nämlich nicht ohne seitenlange Prüfung beantworten und ob dann ein Richter genau so entscheidet is immer noch die nächste Frage - 2 Juristen= 5 Meinungen…
Vielleicht hat ja doch noch jemand Lust, das komplett durchzuprüfen - kann ich mir aber nicht vorstellen…
Mal ohne juristisches Hintergrundwissen:
Wenn mir jemand sagt: „Morgen um 7 Uhr puste ich dir den Schädel weg.“ und dann macht der das auch, sieht das für mich nach vorsetzlichem Mord aus.
So frei aus dem Bauch wäre das Pistolenduell einmal Mord und einmal versuchter Mord.
Das ganze
wäre ja wirklich bei klarem Verstand und wissentlich das einer
dabei Sterben kann, abgelaufen
Eben. Ich habe ihn zwischen die Augen geschossen, aber wir wußten ja beide, daß ein Kopfschuß tötlich sein könnte, deshalb war das ja gar kein Mord.
Wenn eine solche Argumentation vor Gericht durchginge, dann erschüttert das mein Vertrauen in das Rechtssystem gründlich.
Allerdings habe ich bei dem klaren Verstand so meine Zweifel.
hätte sich ja davor „drücken“ können
Schon, das spricht aber nur gegen Notwehr, aber deswegen darf man doch noch lange keinen erschießen.
Wenn bei einem Duell schon Gewalt im Spiel sein soll, dann empfehle ich zwei Paar Boxhandschuhe und einen Ring.
Oder man regelt das gleich wie echte Männer mit Hochprozentigem.