angenommen ein Hobbypferdehalter besitzt 4 Reitponys, die ganzjährig auf einer Koppel untergebracht sind. Die Koppel befindet sich auf landwirtschaftlicher Nutzfläche im Außenbereich in Brandenburg, Gewässer sind nicht in direkter Nähe (>500m Abstand), kein Trinkwasserschutzgebiet.
Welche Vorkehrungen muss der Halter bezüglich der Mistlagerung zwingend einhalten?
Wenn es sich um eine landwirtschaftliche Fläche handelt, sind üblicherweise die untere Wasserschutzbehörde des Landkreises und der Prüfdienst der Landwirtschaftskammer zuständig (Brandenburg speziell mag Besonderheiten haben). Betroffen sind hier die Düngemittelverordnung und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), „Anlage 7 – Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“, ergänzt durch das „Arbeitsblatt DWA-A 792 Technische Regel wassergefährdender Stoffe TRwS – JGS-Anlagen (Aug 2018).
Die Anforderung an die Lagerung ist eine ordnungsgemäße Mistplatte sind grob eine wasserundurchlässige Bodenplatte mit Gefälle in Richtung einer Umfassungsmauer, das sicherstellt, dass kein Sickerwasser aus dem Mist in den Boden gelangt. Di Kapazität muss für zwei Monate ausreichend bemessen sein. Es gibt natürlich auch diverse Abstandsanforderungen an Nachbargrundstücke und Gewässer, …
Ganz einfach… weil ein Anruf bei der Gemeinde schnell und unkompliziert ist. Warum soll ich Gesetzestexte studieren, wenn ich einen Misthaufen aufhäufen möchte und mir dabei Fehler unterlaufen, wenn ich ewig mich mit Vorschriften, die ich beruflich nicht benötige, beschäftige?
Genau darum… ganz einfach also und effizient…
Zumindest in Niedersachsen und hier explizit die Gemeinden.
Die spannende Frage dabei ist, ob Du bei der Gemeinde einen kompetenten Ansprechpartner bekommst. Die meisten Menschen kennen sich in ihrem (Berufs-)Umfeld aus, darüber hinaus ist es teilweise nur gesichertes Halbwissen.
Es geht nicht um eine spannende Frage, sondern um die Lösung eines Problems.
Die Damen und Herren der Institutionen sind sehr wohl in der Lage, Fragesteller:Innen an die betreffenden Stellen zu verweisen.
Es geht hier um die Fragestellung. Wäre es mein Problem, dann gehe ich diesen Weg, bis ich eine Antwort habe. Man vergesse bitte nicht, dass ich die zuständigen Institutionen und Paragraphen nicht kenne, weil ich damit in meiner Welt nichts damit zu tun habe. Ich weiß aber, dass ich da anfangen würde, wo Personen tätig sind, die sich täglich mit dieser Art der Probleme beschäftigen und somit mir einen entscheidenden Hinweis und evtl. Ansprechpartner geben können.
Hast Du eigentlich nicht mitgekriegt, dass die richtige Antwort schon lange da steht? Warum willst Du eigentlich die Zeit von allen möglichen Leuten verschleißen, die von meinem Steuergeld finanziert ist?
Warum willst Du etwas, was jemand, der das Stichwort DüV bereits kennt (mit dem man recht flott und ohne die von Dir vorgeschlagenen Umwege weiterkommt), so gut wie in der Hand hat, durch lästiges und langwieriges Telefongeplapper von Pontius zu Pilatus viel schwieriger und zäher gestalten, als es beim direkten Weg auf die Rechtsgrundlagen (das sind keine Bücher mit sieben Siegeln und keine geheimen Schätze der Sieben Weisen von Theben) wäre?
Wenn Dich der Satz des Pythagoras interessiert, rufst Du dann auch am besten erstmal bei der Volkshochschule an?
[Bezug zu einem gelöschten Beitrag entfernt; MOD C_Punkt]
Zu Deiner irreführenden „Antwort“ noch was sachlich ganz wichtiges: Auch wenn Du vermutlich glaubst, die Begriffe „Gewaltenteilung“ und „Rechtsstaatlichkeit“ seien irgendwelches oldschool-Zeugs, das maximal dafür da ist, dass man irgendwelche Punkte in irgendwelchen Tests kriegen kann - nein, das sind Grundlagen unseres Alltags, und andere Kinder wären froh daran!
Hier konkret: Die verschiedenen angesprochenen Organe der Exekutive unterliegen exakt den selben gesetzlichen Grundlagen wie die Baustelle von @paran, und wenn irgendjemand auf irgendeiner Behörde irgendein Gesetz oder irgendeine Verordnung zu ihrem Nachteil anders versteht als sie, kann sie ihm jederzeit auf die Finger klopfen (ggf. lassen, wenn das nicht außergerichtlich zu klären ist). Das geht aber nur, wenn sie die Rechtsgrundlagen für ihre Baustelle kennt - alleine mit Telefongeschwafel ist das nicht zu machen, und vor allem: 1860 war es zwar noch so, dass jemand, der Amtsvorsteher zu Fallingbostel war, im Rahmen seiner Kompetenzen durch diese Funktion automatisch Recht hatte. Spätestens seit dem 23. Mai 1949 ist sowas aber Schnee von vorvorgestern.
Einen schönen Sonntag im trauten Familienkreise wünscht